Der Würger von München

München · 1896 · Akte 003
StartLösungenAkte 003 › Der wahre Fall
Drei Frauen, erdrosselt in einer Münchner Wohnung. Verurteilt wurde ein Maurer, der das Haus kannte — auf Indizien, ohne Geständnis. Er beteuerte seine Unschuld bis zu seinem Tod, 29 Jahre später.
Ort und ZeitMünchen, 1896
TatwaffeTUCH
Täter / TäterinJohann Berchtold (Indizienurteil)
Im BuchAkte 003, Ebene I — LEICHT

Der 15. Februar 1896

In der Karlstraße 33 in München werden die Leichen von Julie und Caroline von Roos und ihrer Köchin Maria Gradl gefunden. Drei Frauen, eine Wohnung, keine erkennbare Gewaltspur auf den ersten Blick.

Auf dem Küchentisch steht ein Fläschchen Arsenik. Die Öffentlichkeit rätselt in den ersten Tagen über einen dreifachen Selbstmord oder ein Unglück — Deutungen, die zu dem Fläschchen passen und zu der Vorstellung, dass in ein bürgerliches Haus niemand einfach eindringt.

Kein Gift, sondern Hände

Die Obduktion beendet die Spekulation. Die drei Frauen sind nicht vergiftet worden, sondern erdrosselt. Das Arsenikfläschchen ist eine falsche Fährte — ob absichtlich gelegt oder zufällig vorhanden, bleibt offen.

Damit ändert sich die Lage grundlegend. Aus einem rätselhaften Todesfall wird ein dreifacher Raubmord in einer verschlossenen Wohnung mitten in der Stadt. Es fehlen Wertsachen. Und die Damen lebten zurückgezogen und öffneten Fremden nicht — der Täter muss ins Haus gekommen sein, ohne Verdacht zu erregen.

Der Mann, der das Haus kannte

Die Ermittlungen führen zu Johann Berchtold, Jahrgang 1862, geboren in München, wohnhaft in Schwabing, von Beruf Maurer. Im August 1895 hatte er für die Installationsfirma Holzmann & Co. in der Karlstraße 33 die Klosetts gemauert. Er kannte die Räume.

Am 21. Februar 1896, sechs Tage nach dem Fund, wird er verhaftet.

Ein Prozess ohne Beweis

Am 1. Oktober 1896 beginnt die Verhandlung vor dem Schwurgericht des Landgerichts München I. Es gibt kein Geständnis, keine Tatwaffe, keinen Zeugen der Tat.

Was es gibt, sind Indizien. Zahlreiche Zeugen glauben, Berchtold zur Tatzeit in der Karlstraße gesehen zu haben. Und seine Familie, die bis dahin in ärmlichen Verhältnissen lebte, verfügt plötzlich über beträchtliche Mittel.

Am 14. Oktober 1896 ergeht das Urteil: schuldig des dreifachen Raubmordes, Todesstrafe.

Wie tragfähig war die Kette?

Die Anklage stützte sich im Kern auf drei Säulen. Jede für sich ist schwächer, als sie im Verbund wirkt.

Die Ortskenntnis macht Berchtold zu einem von vielen. Er hatte ein halbes Jahr zuvor im Haus gearbeitet — ebenso wie andere Handwerker der Firma. Zu wissen, wie eine Wohnung geschnitten ist, ist ein Motivbaustein, kein Tatnachweis.

Die Zeugenaussagen sind der heikelste Punkt. Zahlreiche Menschen glaubten, ihn zur Tatzeit in der Karlstraße gesehen zu haben. Dass Wiedererkennen durch Zeugen erheblich unzuverlässiger ist, als es sich für die Zeugen selbst anfühlt, gehört heute zum gesicherten Bestand der Rechtspsychologie — 1896 war das kein Thema vor Gericht. Hinzu kam, dass an der Glaubwürdigkeit einzelner Belastungszeugen später Zweifel aufkamen.

Der plötzliche Wohlstand der Familie ist das stärkste Indiz und zugleich das mehrdeutigste: Er belegt, dass Geld da war, nicht, woher es kam.

Begnadigung statt Hinrichtung

Vollstreckt wird das Urteil nicht. Am 28. März 1897 wird die Todesstrafe im Gnadenweg in lebenslanges Zuchthaus umgewandelt.

Eine Begnadigung ist kein Freispruch und auch kein förmliches Eingeständnis von Zweifeln. Dass sie hier ausgesprochen wurde, wird in der Rückschau dennoch regelmäßig als Hinweis darauf gelesen, wie dünn die Beweislage empfunden wurde.

Neunundzwanzig Jahre

Berchtold beteuert seine Unschuld — vor dem Urteil, nach dem Urteil und bis zu seinem Tod. Sein Anwalt Walter von Pannwitz versucht vergeblich, das Verfahren wieder aufnehmen zu lassen. Ein neuer Zeuge gibt an, den Verurteilten zur Tatzeit in Schwabing gesehen zu haben; an der Glaubwürdigkeit einzelner Belastungszeugen kommen wiederholt Zweifel auf. Zu einer Wiederaufnahme kommt es nicht.

Am 18. August 1925 stirbt Johann Berchtold im Zuchthaus Kaisheim — 29 Jahre nach dem Urteil.

Warum der Fall bis heute zitiert wird

Der Fall ist in der bayerischen Kriminalgeschichte weniger wegen der Tat bekannt geblieben als wegen des Verfahrens. Er gilt als Musterbeispiel eines Indizienurteils: eine Kette von Umständen, die zusammengenommen überzeugend wirkte — Ortskenntnis, Zeugenaussagen, plötzlicher Wohlstand — ohne dass ein einzelnes Glied für sich beweiskräftig gewesen wäre.

Was der Fall zeigt, ist ein Grundproblem, das die Strafjustiz bis heute beschäftigt: Wie viele einzeln schwache Hinweise ergeben zusammen Gewissheit? Und was passiert, wenn die Antwort falsch ausfällt und der Verurteilte drei Jahrzehnte Zeit hat, das zu sagen?

Der Fall im Buch

Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 003 auf Ebene I. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht.

Zur BeweislageJohann Berchtold wurde in einem reinen Indizienprozess verurteilt. Es gab kein Geständnis und keinen unmittelbaren Tatzeugen. Er bestritt die Tat bis zu seinem Tod, ein Wiederaufnahmeantrag blieb erfolglos, und an einzelnen Belastungszeugen wurden Zweifel geäußert. Ob er der Täter war, ist historisch nicht abschließend geklärt — dieser Text stellt das Verfahren dar, nicht eine erwiesene Täterschaft.
Quellen 5
  1. Historisches Lexikon Bayerns: Kriminalfälle (19./20. Jahrhundert) — Link
  2. bavarikon: Kriminalfälle (19./20. Jahrhundert) — Link
  3. Wikipedia: Karoline Roos — Link
  4. Münchener DigitalisierungsZentrum: „Johann Berchtold, der dreifache Raubmörder von der Karlstraße in München“ (zeitgenössische Schrift) — Link
  5. Erichs Kriminalarchiv: Fälle 1801–1900 — Link
Onlinequellen abgerufen am 31. Juli 2026.

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Alle Fälle beruhen auf historischen Kriminalfällen (1820–1950) und wurden für dieses Rätselbuch nacherzählt.