München, Sommer 1919
Die Stadt ist im Ausnahmezustand. Wenige Wochen zuvor ist die Münchner Räterepublik blutig niedergeschlagen worden, es gilt Standrecht, Sondergerichte arbeiten. In diesem Sommer geschieht in Haidhausen etwas, das selbst in einer an Gewalt gewöhnten Stadt auffällt.
Am 29. Juli 1919 erschießt der sechzehnjährige Joseph Apfelböck seinen Vater und seine Mutter mit einer Kleinkaliberpistole.
Drei Wochen
Was den Fall über die Tat hinaus bekannt machte, ist das, was danach geschah: Apfelböck blieb in der Wohnung. Drei Wochen lang lebte er dort weiter, neben den Leichen seiner Eltern.
Er ging seinem Alltag nach. Nachbarn und Verwandte wurden vertröstet, die Eltern seien verreist. Es ist dieses Detail — nicht die Schüsse —, das die Zeitungen aufgriffen und das den Fall in die Literatur trug.
Eine Tat ohne Motiv
In den Akten und der zeitgenössischen Berichterstattung erscheint die Tat als motivlos. Kein Raub, keine Erbschaft, kein erkennbarer Streit, der das erklären würde.
Man sollte diese Zuschreibung mit Vorsicht lesen. „Motivlos“ heißt in einem Verfahren von 1919 zunächst: Das Gericht fand kein Motiv, das es einordnen konnte. Eine Jugendpsychiatrie im heutigen Sinn, die nach Vorgeschichte, familiärer Gewalt oder psychischer Erkrankung gefragt hätte, gab es nicht. Was als rätselhaft gilt, ist oft nur das, wofür eine Zeit keine Begriffe hat.
Ein Gericht der Ausnahmezeit
Verhandelt wird am 25. November 1919 vor dem Münchner Volksgericht — einem Sondergericht, das aus der Revolutionszeit stammt und nicht der ordentlichen Gerichtsbarkeit entspricht.
Das Urteil lautet auf fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das war das Höchstmaß, das gegen einen Jugendlichen verhängt werden konnte. Am 20. Dezember 1919 tritt Apfelböck die Strafe in der Strafanstalt Landsberg am Lech an, wo er eine Schneiderlehre abschließt.
Brechts Ballade
Unter dem Eindruck des Falls schreibt der einundzwanzigjährige Bertolt Brecht die Ballade „Apfelböck oder die Lilie auf dem Felde“. Im selben Jahr verarbeitet er den Stoff außerdem in der Erzählung „Die Erleuchtung“.
Bemerkenswert ist, wie weit Brecht sich vom Fall entfernt. In der Ballade wird der Tathergang anders geschildert als in den Akten — erschlagen statt erschossen. Brecht ging es nicht um Rekonstruktion, sondern um die Ruhe des Täters danach: um einen jungen Menschen, der eine ungeheure Tat begeht und anschließend weiterlebt, als sei nichts geschehen.
Das Gedicht überdauerte den Fall. Wer heute den Namen Apfelböck kennt, kennt ihn fast immer über Brecht — und damit über eine Fassung, die literarisch gedacht ist, nicht dokumentarisch.
Nach der Haft
Nach dreizehn Jahren wird Apfelböck 1932 entlassen, zunächst in die Fürsorge im fränkischen Lichtenau. Danach lebt er in München und geht einfachen Berufen nach.
Über sein weiteres Leben ist wenig bekannt, und das ist angemessen so. Er hatte seine Strafe verbüßt; was danach kam, gehört nicht in eine Fallgeschichte.
Warum der Fall geblieben ist
Der Fall Apfelböck steht bis heute für eine Frage, die sich mit Ermittlungsarbeit nicht beantworten lässt: Was tut man mit einer Tat, für die es keine Erklärung gibt?
Die Justiz von 1919 löste sie mit dem Höchstmaß. Brecht löste sie, indem er das Unerklärliche zum Gegenstand machte, statt es wegzuerklären. Beides sind Antworten auf dieselbe Ratlosigkeit — und die literarische hat sich als die haltbarere erwiesen.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 005 auf Ebene I. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht mit dem Namen des Täters.
Quellen 5
- Wikipedia: Joseph Apfelböck — Link
- Historisches Lexikon Bayerns: Kriminalfälle (19./20. Jahrhundert) — Link
- Deutsche Biographie: Apfelböck, Josef — Link
- Literaturportal Bayern: Joseph Apfelböck — Link
- Christian Schoen, Christoph Bachmann, Margit Rosen: „Apfelböck oder Über das Töten“ — Materialien und Essays zum Fall Apfelböck (Buch)