Eine Stadt in Panik
Von Februar 1929 an häufen sich in Düsseldorf Überfälle und Tötungsdelikte. Die Taten treffen Frauen, Männer und Kinder, sie geschehen an verschiedenen Orten, mit verschiedenen Mitteln, ohne erkennbares Muster.
Gerade diese Unberechenbarkeit erzeugt die Panik. Die Bevölkerung kann sich nicht durch Verhalten schützen — es gibt keine Uhrzeit, keine Gegend und keine Personengruppe, die sicher wäre. Bis Mai 1930 hält dieser Zustand an.
Was die Fahndung nicht schaffte
Es entsteht eine der größten Fahndungen der Weimarer Republik. Es gibt eine Belohnung von 15.000 Mark, Tausende Hinweise, zahllose Verdächtigungen aus der Nachbarschaft und falsche Geständnisse.
Genau das wird zum Problem. Die Masse an Hinweisen bindet die Ermittler, ohne sie weiterzubringen. Die Angst der Stadt produziert Material, das die Aufklärung eher behindert als befördert — ein Effekt, den spätere Großfahndungen wieder und wieder zeigen werden.
Ein Brief, der falsch ankam
Die entscheidende Wendung ist ein Zufall. Maria Butlies entkommt dem Täter und schildert das Erlebte in einem Brief an eine Bekannte. Der Brief wird falsch zugestellt und gelangt auf Umwegen zur Polizei.
Aus dieser Schilderung ergibt sich die Spur, die zu Peter Kürten führt. Am 24. Mai 1930 wird er am Rochusmarkt in Düsseldorf festgenommen.
Das Geständnis vor der eigenen Frau
Kürten legt ein umfassendes Geständnis ab — zunächst gegenüber seiner Frau, die von alldem nichts geahnt hatte. Überliefert ist, dass er wollte, dass sie die ausgesetzte Belohnung erhält.
Für die Ermittler war das der Schlüssel. Ohne dieses Geständnis wäre ein Großteil der Taten nicht zuzuordnen gewesen; die Serie war zu uneinheitlich, um sie über Spuren zusammenzubinden.
Prozess und Hinrichtung
1931 wird Kürten in neun Fällen des Mordes für schuldig befunden und neunmal zum Tode verurteilt, dazu wegen sieben versuchter Tötungen zu fünfzehn Jahren Zuchthaus.
Am 2. Juli 1931 wird er im Kölner Gefängnis Klingelpütz hingerichtet.
Warum der Fall die Kriminologie verändert hat
Der Fall Kürten steht am Anfang dessen, was heute Serienmörder heißt. Er zwang die Kriminalistik zu einer Einsicht, die vorher nicht selbstverständlich war: dass eine Serie nicht an gleichartigen Taten erkennbar sein muss.
Kürten wechselte Opfergruppen, Tatmittel und Vorgehen. Nach der Logik der damaligen Ermittlungsarbeit, die Taten über Ähnlichkeit zusammenfasste, gehörten seine Taten nicht zusammen. Genau deshalb blieb er so lange unentdeckt — und genau deshalb begann man nach diesem Fall, stärker nach Täterprofilen statt nach Tatmustern zu denken.
Der Fall prägte auch die Populärkultur; Fritz Langs Film „M“ von 1931 wird bis heute mit ihm in Verbindung gebracht, auch wenn Lang selbst eine direkte Vorlage bestritt.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 011 auf Ebene I. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht mit dem Namen des Täters.