Zwei Handwerksburschen auf der Landstraße
Johann Carl Gottlob Gurlt kommt 1813 oder 1814 in Bischdorf in Schlesien zur Welt. 1836 ist er unterwegs von Stettin nach Berlin.
Auf diesem Weg trifft er den Bäckergesellen Julius Schorske. Beide gehören zu den Zehntausenden, die im 19. Jahrhundert als Handwerksburschen auf Wanderschaft sind — zu Fuß, von Ort zu Ort, auf der Suche nach Arbeit.
Der 1. Juli 1836
Schorske schläft in einem Straßengraben. Gurlt erschlägt ihn mit einem Stein und nimmt ihm seine Sachen ab.
Es ist eine Tat ohne Vorgeschichte und ohne Beziehung zwischen Täter und Opfer. Zwei Fremde auf derselben Straße, von denen einer schläft.
Das Wanderbuch
Als Gurlt gefasst wird, findet man bei ihm das Diebesgut — und das Wanderbuch des Getöteten.
Dieses Buch ist der Grund, warum der Fall aufgeklärt wurde. Ein Wanderbuch war für einen Handwerksburschen das, was heute Ausweis, Arbeitszeugnis und Aufenthaltserlaubnis zusammen wären: Es enthielt Name und Beschreibung, es wurde an jedem Ort abgestempelt, und ohne es durfte man nicht wandern.
Genau deshalb war es fatal, es zu behalten. Es war das einzige Dokument, das den Toten eindeutig benannte — und es lag beim Falschen.
Hier zeigt sich, wie Ermittlung im frühen 19. Jahrhundert funktionierte, lange vor Fingerabdruck und Gerichtsmedizin: über Papiere. Wer erfasst war, war identifizierbar; und wer fremde Papiere trug, hatte etwas zu erklären.
Urteil und Begnadigung
Ursprünglich wurde Gurlt zu einer Hinrichtung mit vorangehender Marter verurteilt — einer verschärften Todesstrafe, wie sie das preußische Recht noch kannte.
Nachdem er gestanden hatte, wandelte der preußische König die Strafe in den Tod durch das Beil um.
Dass ein Geständnis die Art der Hinrichtung milderte, ist aufschlussreich. Die Verschärfung war kein Zusatz zur Strafe, sondern ein Druckmittel im Verfahren.
Der 21. Juni 1839
An diesem Tag wird Johann Gurlt auf dem Galgenberg vor Berlin enthauptet.
Während der Hinrichtung bricht eine Zuschauertribüne unter der Last der Menge zusammen.
Danach fanden in Berlin keine öffentlichen Hinrichtungen mehr statt. Gurlt war der letzte Mensch, den die Stadt sterben sah.
Das Ende einer Praxis
Berlin gehörte damit zu den frühen Städten, die diese Praxis beendeten. Im übrigen Deutschland dauerte es länger: Die letzte öffentliche Hinrichtung überhaupt fand erst 1864 im Fürstentum Reuß statt (Akte 024).
Beide Male gab denselben Ausschlag: Was als staatlicher Akt gedacht war, verhielt sich wie ein Volksfest. In Berlin brach buchstäblich die Tribüne — ein Bild, das den Widerspruch schwer übersehbar machte.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 034 auf Ebene I. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht mit dem Namen des Täters.