Juni 1847, ein Feld bei Neckarweihingen
Wilhelm Heinrich Armbruster, geboren am 17. August 1827 in Löchgau, hat eine Metzgerlehre abgeschlossen und arbeitet als Geselle.
An diesem Tag ist er auf einem Feld bei Neckarweihingen und sieht Johann Gottlieb Winter vorbeiziehen, einen Viehhändler aus Unterweissach, der Ochsen zum Markt nach Ludwigsburg treibt.
In diesem Moment entsteht der Plan. Nicht der Hinweg ist interessant — auf dem Rückweg wird der Mann das Geld für die Tiere bei sich tragen.
327 Gulden
Winter verkauft an diesem Tag sämtliche Ochsen. Der Erlös: 327 Gulden.
Armbruster lauert ihm auf und ersticht ihn.
Die Summe ist genau überliefert, und das lohnt einen Moment. 327 Gulden waren für einen Gesellen ein mehrjähriges Einkommen — und sie waren der einzige Grund, aus dem ein Mensch an diesem Abend starb.
Der Prozess
Am 5. August 1847 wird Anklage erhoben. Am 14. Dezember 1847 ergeht das Todesurteil.
Zwischen Tat und Urteil liegen keine sieben Monate — ein Tempo, das sich von den langen Indizienverfahren dieses Archivs deutlich unterscheidet. Der Grund ist einfach: Hier gab es kaum etwas zu klären.
Der 8. Januar 1848
An diesem Tag wird Wilhelm Heinrich Armbruster auf der Bleichwiese in Backnang mit dem Schwert enthauptet. Er ist zwanzig Jahre alt.
Rund 8.000 Menschen sehen zu.
Backnang hatte damals nur einen Bruchteil dieser Einwohnerzahl. Die Zuschauer kamen aus der ganzen Gegend — zu Fuß, mit Fuhrwerken, über Stunden. Eine Hinrichtung war ein Ereignis, zu dem man reiste.
Es ist die letzte öffentliche Hinrichtung im Königreich Württemberg.
Acht Wochen vor der Revolution
Der Zeitpunkt ist bemerkenswert. Wenige Wochen später, im März 1848, erfasst die Revolution die deutschen Staaten. Bürgerrechte, Pressefreiheit und die Reform der Justiz stehen plötzlich auf der Tagesordnung — und mit ihnen die Frage, was ein Staat vor Publikum tun sollte.
In diesem Archiv lässt sich die Entwicklung an einer Reihe von Daten ablesen: Berlin beendete die Praxis 1839 (Akte 034), Stuttgart 1845 (Akte 037), Württemberg insgesamt hier 1848. Die letzte öffentliche Hinrichtung in Deutschland überhaupt fand 1864 im Fürstentum Reuß statt (Akte 024).
Innerhalb eines Vierteljahrhunderts verschwand damit etwas, das jahrhundertelang selbstverständlich gewesen war.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 036 auf Ebene I. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht mit dem Namen des Täters.
Quellen 4
- Wikipedia: Wilhelm Heinrich Armbruster — Link
- Landesarchiv Baden-Württemberg: Metzger hat Geldsäckel des Viehtreibers im Visier — Link
- LEO-BW: Beschreibung der Hinrichtung des Raubmörders Wilhelm Heinrich Armbruster von Löchgau, 8. Januar 1848 (zeitgenössischer Druck) — Link
- Stuttgarter Zeitung: Todesstrafe in Württemberg — Siegeszug der Guillotine — Link