Ein unfehlbares Verfahren
Max Klante, geboren am 25. Mai 1883 in Steinau an der Oder, behauptete, ein nahezu unfehlbares Verfahren für Pferdewetten entwickelt zu haben.
In seiner Zeitschrift „Der Meldereiter“ warb er mit einem Versprechen, das für sich genommen schon die Antwort enthält: sechshundert Prozent Zinsen im Jahr — ohne jedes Verlustrisiko.
Wetten ohne Risiko ist ein Widerspruch in sich. Dass Zehntausende trotzdem einzahlten, ist der eigentliche Gegenstand dieses Falls.
Warum es zunächst funktionierte
In der Rennsaison 1921 startete sein Konzern — und zahlte die erste hohe Dividende tatsächlich aus.
Das ist der Punkt, an dem solche Systeme kippen. Eine ausgezahlte Dividende ist ein Beweis, den jeder versteht: Das Geld war da, es kam zurück, und es kam mehr zurück. Wer das erlebt, erzählt es weiter, und wer es hört, glaubt nicht dem Versprechen, sondern dem Nachbarn.
Klante erwarb ein modernes Bürohaus in der Frankfurter Straße in Berlin. Vor den Schaltern bildeten sich Schlangen. Insgesamt vertrauten ihm 260.000 Menschen ihr Geld an.
Der 28. Mai 1921
An diesem Tag waren 20 Millionen Mark Dividende fällig. Verfügbar waren rund 5,5 Millionen.
Von da an bezahlte Klante alte Verbindlichkeiten aus neuen Einlagen. Damit war aus dem Wettgeschäft ein Schneeballsystem geworden.
Gewettet wurde tatsächlich
Ein Detail unterscheidet Klante von reinen Erfindern solcher Systeme: Er wettete wirklich.
Von Mai bis August 1921 standen Wetteinsätzen von über fünf Millionen Mark Gewinne von nur drei Millionen gegenüber. Das Verfahren existierte also — es funktionierte bloß nicht.
Das macht den Fall in gewisser Weise banaler und zugleich lehrreicher. Klante musste niemanden über die Existenz seines Geschäfts täuschen, sondern nur über dessen Ergebnis. Und weil Wetten naturgemäß schwanken, ließ sich ein Verlustmonat immer als Ausreißer darstellen.
Selbst die Halbierung der versprochenen Zinsen konnte den Zusammenbruch nicht mehr aufhalten.
Zusammenbruch und Prozess
Am 12. September 1921 wird Klante festgenommen, nachdem er sich zuvor in ein Sanatorium zurückgezogen hatte. Am selben Tag meldet er Konkurs an.
Am 11. Dezember 1922 beginnt der Prozess vor dem Landgericht Berlin. Die Vorwürfe: Betrug, gewerbsmäßiges Glücksspiel und Verstöße gegen das Konkursrecht.
Das Urteil lautet auf drei Jahre Gefängnis, 105.000 Mark Geldstrafe und fünf Jahre Ehrverlust. Der Gesamtschaden wird auf 90 Millionen Goldmark beziffert.
Spitzeder und Klante
Ein halbes Jahrhundert zuvor hatte Adele Spitzeder in München dasselbe getan (Akte 006) — mit demselben Aufbau, demselben Verlauf und demselben Ende.
Der Vergleich lohnt, weil er zeigt, wie wenig sich ändert. Beide versprachen Renditen, die kein Geschäft erwirtschaften kann. Beide zahlten anfangs pünktlich und gewannen dadurch Vertrauen. Beide erreichten gerade nicht die Reichen, sondern kleine Leute mit Ersparnissen. Und beide brachen zusammen, sobald der Zustrom stockte.
Zwischen den Fällen liegen 1872 und 1921 — Kaiserreich und Republik, Gulden und Goldmark. Der Mechanismus ist identisch.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 038 auf Ebene I. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich das entscheidende Mittel, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht mit dem Namen des Täters.