Der 13. Juni 1847
In der Neckarstraße in Darmstadt bemerken Nachbarn Flammen in einem Haus. Sie erlöschen nach kurzer Zeit von selbst.
Kurz darauf wird Gräfin Emilie von Görlitz tot aufgefunden — verbrannt.
Die Selbstentzündung
Die zunächst angenommene Erklärung war keine Verlegenheitslösung, sondern der damalige Stand der Lehre: Selbstentzündung des menschlichen Körpers. Diese Vorstellung fand sich in medizinischen Lehrbüchern der Zeit.
Angeblich konnten Menschen — vor allem, so hieß es, wohlgenährte und dem Alkohol zugeneigte — von innen heraus in Brand geraten und verbrennen, ohne dass die Umgebung Feuer fing.
Genau das schien der Befund herzugeben: ein weitgehend verbrannter Körper in einem Zimmer, das nur teilweise beschädigt war, und ein Feuer, das von selbst ausging.
Warum die These bequem war
Sie erklärte nicht nur den Befund. Sie machte auch die Frage nach einem Täter überflüssig.
Für ein gräfliches Haus war das nicht die schlechteste Auskunft. Ein Mord im eigenen Haushalt hätte bedeutet, im engsten Kreis zu suchen — unter Bediensteten, Verwandten, Vertrauten.
Erst als der Verdacht auf einen Diener der Gräfin fiel, wurde der Fall zu einem Indizienverfahren. Und dafür brauchte das Gericht Klarheit über die Ausgangsfrage: Kann ein Mensch von selbst verbrennen?
Liebig
Als Sachverständiger wurde Justus von Liebig hinzugezogen — einer der bekanntesten Chemiker seiner Zeit und Begründer der modernen organischen Analytik.
Sein Befund war eindeutig: Eine Selbstentzündung des menschlichen Körpers ist ausgeschlossen. 1850 veröffentlichte er seine Ergebnisse unter dem Titel „Zur Beurteilung der Selbstverbrennungen des menschlichen Körpers“ in Heidelberg.
Damit war eine Lehrmeinung erledigt, die sich über Jahrzehnte in Fachbüchern gehalten hatte — und zwar nicht durch Widerspruch, sondern durch Prüfung.
Der Kammerdiener
Im Indizienprozess wurde der Kammerdiener Johann Stauff überführt. Er gestand, die Gräfin bei einem Schmuckdiebstahl erwürgt und anschließend Feuer gelegt zu haben.
Er wurde als Raubmörder verurteilt und erhielt lebenslange Haft.
Feuer, das nichts verbirgt
Der Fall Görlitz ist der Punkt, an dem die Wissenschaft formell festhielt, was in diesem Archiv immer wieder vorkommt: Ein Brand verdeckt eine Tötung nicht.
Timm Thode zündete 1866 einen Hof an (Akte 022). August Sternickel verbrannte zwischen 1905 und 1913 seine Opfer (Akte 030). Fritz Angerstein legte 1924 Feuer und verletzte sich selbst (Akte 026). In Rastenburg sollte 1930 ein brennendes Möbelhaus einen Toten unkenntlich machen (Akte 016).
Kein einziger dieser Versuche gelang. Was die Ermittler jeweils brauchten, war das, was Liebig 1850 geliefert hatte: die Gewissheit, dass ein Feuer selbst untersucht werden kann und Aussagen macht.
Ein Meilenstein
Der Fall gilt als eine der Geburtsstunden der forensischen Chemie im deutschsprachigen Raum.
Sein bleibender Beitrag ist weniger das einzelne Ergebnis als die Rolle, die hier zum ersten Mal in dieser Deutlichkeit ausgeübt wurde: die des naturwissenschaftlichen Sachverständigen, der eine verbreitete Annahme nicht bestätigt, sondern widerlegt — und dessen Befund ein Gericht bindet.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 043 auf Ebene II. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich das Tatmittel, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht.
Quellen 5
- Stadtlexikon Darmstadt: Liebig, Justus von — Link
- Harald Schütz, Günter Weiler: Justus Liebig und die forensische Toxikologie (Universität Gießen) — Link
- Gesundheitskompass Mittelhessen: Justus Liebig und die Forensik — Link
- Wetterauer Zeitung: Gräfin wurde ermordet — ihr Vermächtnis steht bis heute — Link
- Justus von Liebig: Zur Beurteilung der Selbstverbrennungen des menschlichen Körpers, Heidelberg 1850