Ein Koffer in Frankfurt
Ende April 1906 trifft in der Frankfurter Bahnlagerung ein großer Koffer aus Wildungen ein. Bahnlagernd heißt: Er wartet auf jemanden, der ihn abholt.
Nach mehreren Tagen dringt ein strenger Geruch aus dem Gepäckstück. Als man ihn öffnet, findet man den stark verwesten Leichnam einer Frau, vollständig mit Chlorkalk bedeckt.
Chlorkalk wurde damals zur Desinfektion und Geruchsbindung benutzt. Wer ihn in dieser Menge einsetzt, will nicht reinigen, sondern verbergen.
Wer die Tote war
Identifiziert wird sie als Marie Vogel, geborene Lange, 76 Jahre alt, aus Bad Wildungen.
Eine Begegnung in New York
Der Mann, der mit ihr gelebt hatte, war Wilhelm Meyer, geboren 1875, gelernter Dekorateur.
Als junger Mann war er nach New York gegangen. Dort lernte er Marie Vogel auf der Straße kennen. Zwischen beiden entwickelte sich trotz des großen Altersunterschieds — er war rund fünfundvierzig Jahre jünger — eine enge Beziehung.
Nach einigen Jahren kehrten sie gemeinsam nach Europa zurück, ließen sich in Bad Wildungen nieder und eröffneten ein Möbelgeschäft.
Meyers Version
Nach seiner Darstellung fand er Marie Vogel tot in ihrem Schlafzimmersessel — sie habe sich mit einem Strick erhängt.
Aus Furcht, verdächtigt zu werden, habe er den Tod nicht gemeldet. Stattdessen brachte er den Leichnam in dem großen Koffer unter und überschüttete ihn mit Chlorkalk.
Neun Monate lang lebte er anschließend neben diesem Koffer weiter.
Neben dem Toten weiterleben
Dieses Detail verbindet den Fall mit einem anderen in diesem Archiv. Dreizehn Jahre später blieb Joseph Apfelböck in München drei Wochen in der Wohnung, in der seine getöteten Eltern lagen (Akte 005).
Beide Male ist es nicht die Tat, die den Zeitgenossen den Atem nahm, sondern das Danach: dass jemand aufsteht, arbeitet, isst und schläft, während wenige Meter entfernt ein Mensch liegt.
Was sich beweisen ließ — und was nicht
Angeklagt wurde Wilhelm Meyer vor dem Schwurgericht des Landgerichts Kassel wegen Mordes.
Der Nachweis gelang nicht. Nach neun Monaten und unter Chlorkalk ließ sich am Leichnam nicht mehr klären, ob Marie Vogel sich selbst erhängt hatte oder erdrosselt worden war. Genau dieser Befund, den ein Gutachten hätte liefern müssen, war durch die Zeit und die Behandlung des Leichnams zerstört.
1906 verurteilte ihn das Gericht deshalb nicht wegen Mordes, sondern wegen schweren Raubes zu fünfzehn Jahren Zuchthaus.
Ein Urteil über das, was übrig blieb
Juristisch ist das der interessanteste Punkt des Falls.
Das Gericht war offenkundig überzeugt, dass hier etwas Strafbares geschehen war — und ebenso überzeugt, dass es den schwersten Vorwurf nicht beweisen konnte. Verurteilt wurde daher das, was sich nachweisen ließ: die Aneignung fremden Vermögens.
Fünfzehn Jahre Zuchthaus für einen Raub sind ein hohes Maß. Man kann darin die Antwort eines Gerichts lesen, das mehr vermutete, als es aussprechen durfte.
Der Fall zeigt damit die Kehrseite dessen, was ein Jahr zuvor möglich geworden war: Wo Spuren fehlen, endet auch die beste Gerichtsmedizin — und übrig bleibt das, was Papiere und Vermögen verraten.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 045 auf Ebene II. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich das Tatmittel, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht.
Quellen 3
- Hugo Friedländer: Interessante Kriminalprozesse — Die Leiche im Koffer (zeno.org, zeitgenössische Prozessberichterstattung) — Link
- Wikisource: Die Leiche im Koffer — Link
- derblaueritter.de: Interessante Kriminalfälle vor Gericht — Die Leiche im Koffer — Link