Der 28. Januar 1948
Bei Herrenberg in Württemberg wird der Lastwagenfahrer Hans Eugen Roth erschossen. Er hatte den Täter zuvor mitfahren lassen.
Richard Schuh, geboren am 2. Oktober 1920, montierte anschließend die neuen Reifen des Fahrzeugs ab.
Warum Reifen
Aus heutiger Sicht wirkt das Motiv unfassbar. 1948 war es das nicht.
Deutschland lag in Trümmern, die Währungsreform kam erst im Juni dieses Jahres, und der Schwarzmarkt war für viele nicht Nebensache, sondern Versorgung. Gebrauchsgüter, die man nicht kaufen konnte, hatten einen Wert, der sich in Reichsmark nicht ausdrücken ließ.
Neue Lkw-Reifen gehörten zu den wertvollsten Dingen, die man in dieser Zeit besitzen konnte. Sie waren praktisch nicht zu bekommen, sofort verkäuflich und nicht rückverfolgbar.
Das erklärt die Tat nicht. Aber es beantwortet die Frage, die sich sonst stellt: warum ausgerechnet Reifen.
Urteil
Im Mai 1948 verurteilt das Landgericht Tübingen Richard Schuh wegen Mordes und schweren Raubes zum Tode.
Der 18. Februar 1949
An diesem Morgen gegen sechs Uhr wird Richard Schuh im Innenhof des Tübinger Gefängnisses hingerichtet. Er ist 28 Jahre alt.
Ein Detail sagt viel über den Zustand dieser Praxis: Das Fallbeil musste eigens herbeigeschafft werden. Die Vollstreckung von Todesurteilen war nach dem Krieg so selten geworden, dass die Einrichtung dafür nicht mehr bereitstand.
Es ist die letzte Vollstreckung eines Todesurteils durch ein ziviles westdeutsches Gericht.
Drei Monate
Am 23. Mai 1949 tritt das Grundgesetz in Kraft. Artikel 102 besteht aus vier Worten: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
Zwischen Schuhs Hinrichtung und diesem Satz liegen drei Monate.
Wie es zu dieser Bestimmung kam, wird in der historischen Forschung bis heute diskutiert. Der Antrag ging von einem Abgeordneten aus, dem unterstellt wird, es sei ihm weniger um Humanität als darum gegangen, verurteilte NS-Täter vor der Vollstreckung zu bewahren. Das Ergebnis war davon unabhängig: Deutschland schaffte die Todesstrafe als eines der ersten Länder Europas vollständig ab — und hat sie nie wieder eingeführt.
Das Ende einer langen Reihe
Mit Richard Schuh endet ein Faden, der sich durch dieses ganze Archiv zieht.
1839 endeten in Berlin die öffentlichen Hinrichtungen, nachdem eine Zuschauertribüne zusammengebrochen war (Akte 034). 1848 sah Württemberg zum letzten Mal öffentlich zu (Akte 036). 1864 fand im Fürstentum Reuß die letzte öffentliche Hinrichtung Deutschlands statt (Akte 024). Danach wurde hinter Mauern vollstreckt — vor geladenen Zeugen wie 1908 bei Grete Beier (Akte 041).
1949 hörte es ganz auf.
Von den 99 Fällen dieses Archivs enden auffällig viele auf dem Schafott. Das ist kein Zufall der Auswahl, sondern die Realität einer Zeit: Über den größten Teil des behandelten Zeitraums war die Todesstrafe die reguläre Folge eines Mordurteils.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 049 auf Ebene II. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht mit dem Namen des Täters.
Quellen 3
- Wikipedia: Richard Schuh — Link
- Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe: Vor 70 Jahren — In Westdeutschland wird das letzte Todesurteil eines zivilen Gerichts vollstreckt — Link
- Deutschlandmuseum: Letztes Todesurteil in Westdeutschland vollstreckt — Link