Alexanderplatz, 1945
Werner Gladow ist der Sohn eines Fleischermeisters aus Berlin-Friedrichshain. Kurz nach Kriegsende arbeitet er als Sechzehnjähriger als Schwarzhändler am Alexanderplatz.
Berlin liegt in Trümmern. Der Schwarzmarkt ist für viele der einzige Zugang zu Waren — und für einen Jugendlichen die erste Schule des Geschäfts: Angebot, Nachfrage, Preis, Durchsetzung.
Ein Vorbild aus dem Kino
Was Gladow von anderen Schwarzhändlern unterschied, war die Vorlage, an der er sich orientierte. Aus Büchern, Kinobesuchen und Kriminalromanen bezog er ein Bild davon, wie ein Verbrecher zu sein hat: reich, gefürchtet, im Stil von Al Capone.
Seine Bande trat entsprechend auf — elegante Anzüge, weiße Krawatten.
Das ist mehr als eine Marotte. Hier lässt sich beobachten, wie ein Medienbild handlungsleitend wird. Vierzig Jahre zuvor hatte in Berlin ein Film über einen Raubmörder zur Einführung der Filmzensur geführt (Akte 031), weil man genau diese Wirkung fürchtete. Bei Gladow lässt sie sich tatsächlich nachweisen.
Die Fluchtmaschine
Der eigentliche Grund für den Erfolg der Bande war die Lage der Stadt. Berlin war in vier Sektoren geteilt, jeder unter der Aufsicht einer anderen Besatzungsmacht, jeder mit eigener Polizei.
Ein Überfall im sowjetischen Sektor, die Flucht in den amerikanischen — und die Verfolger standen an einer Grenze, die sie nicht überschreiten durften. Es gab keine gemeinsame Fahndung, keine geteilten Akten, keine schnelle Amtshilfe.
Damit reiht sich der Fall in ein Muster, das dieses Archiv über achtzig Jahre zeigt: Die Donaumoosräuber nutzten um 1872 die Grenzen bayerischer Gerichtsbezirke (Akte 002), die Brüder Heitger 1928 die Reichweite des Automobils (Akte 028), Sylvester Matuska 1931 die Staatsgrenzen (Akte 048) — und Gladow 1949 die Nahtstellen einer geteilten Stadt.
Jedes Mal war der Vorteil derselbe: Die Täter bewegten sich in einem Raum, den die Verfolgung nicht abbilden konnte.
Was die Bande tat
Die Gruppe umfasste zeitweise bis zu 27 Mitglieder. Sie überfiel Geschäfte, nahm Volkspolizisten die Waffen ab und ging dabei mit erheblicher Gewalt vor. Zwei Menschen kamen ums Leben.
Der 3. Juni 1949
Verraten wird Gladow durch die Frau eines festgenommenen Bandenmitglieds.
An diesem Tag stellt ihn die Polizei in der Wohnung seiner Eltern in Friedrichshain. Es folgt eine einstündige Schießerei, dann die Festnahme.
Werner Gladow ist zu diesem Zeitpunkt 18 Jahre alt.
Das Urteil
Verurteilt wird er wegen Mordes, versuchten Mordes und Raubes.
Am 10. November 1950 werden Werner Gladow und zwei Mitglieder seiner Bande in Frankfurt an der Oder mit dem Fallbeil hingerichtet.
Das Datum ist bemerkenswert. Anderthalb Jahre zuvor hatte das Grundgesetz in Westdeutschland die Todesstrafe abgeschafft (Akte 049). Im Osten wurde sie weiter vollstreckt — bis 1987. Dieselbe Stadt, dasselbe Jahrzehnt, zwei Rechtsordnungen.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 050 auf Ebene II. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht mit dem Namen des Täters.