Braunschweig 1873
In einer Braunschweiger Schankstube werden der Wirt und seine Frau getötet. Geraubt wird die Tageskasse.
Ein Gasthaus ist für einen Raubüberfall ein naheliegendes Ziel: Am Abend liegt dort Bargeld, das über den Tag eingenommen wurde, und wer als Gast kommt, fällt nicht auf.
Ein Bekannter des Hauses
Die Spur führte zu Louis Krage, geboren am 5. Juni 1851. Er war zur Tatzeit 22 Jahre alt — und im Haus bekannt.
Das erklärt, warum keine Aufbruchspuren zu finden waren und warum die Wirtsleute nicht misstrauisch wurden. Es erklärt zugleich, warum die Ermittlungen vergleichsweise schnell zum Ziel führten: Wer als Bekannter ein- und ausgeht, steht in jeder Aufstellung möglicher Besucher.
Krage legte ein Geständnis ab.
Urteil und Vollstreckung
Am 23. Januar 1874 ergeht das Todesurteil.
Am 27. März 1874 wird Louis Krage in Braunschweig hingerichtet. Die Vollstreckung nimmt der Scharfrichter Friedrich Reindel vor.
Derselbe Reindel wird elf Jahre später Antonie Koßmieder und Anton Giepsz hinrichten (Akte 032) — ein Hinweis darauf, wie klein dieses Gewerbe war. Ein Scharfrichter war für ein ganzes Land zuständig und reiste zu den Vollstreckungen an.
Warum von manchen Fällen wenig bleibt
Dieser Fall gehört zu den knapp überlieferten in diesem Archiv. Was sich belegen lässt, sind im Wesentlichen Daten: Geburtstag des Täters, Urteilstag, Hinrichtungstag, Name des Scharfrichters.
Das ist kein Zufall. Ob ein Fall in Erinnerung bleibt, hängt kaum von seiner Schwere ab. Es hängt daran, ob etwas an ihm über den Einzelfall hinausweist — ein Rechtsproblem wie bei Rose-Rosahl (Akte 013), eine wissenschaftliche Neuerung wie bei der Gräfin Görlitz (Akte 043), ein Schriftsteller wie bei Woyzeck (Akte 012) oder ein Denkmal wie in Bremen (Akte 001).
Ein Raubmord an zwei Gastwirten, aufgeklärt, gestanden, abgeurteilt, vollstreckt — so schrecklich er für die Betroffenen war, bot der Nachwelt keinen Anknüpfungspunkt. Er verschwand deshalb aus dem Gedächtnis, während andere Fälle Bibliotheken füllen.
Dass die Namen der beiden Getöteten in den zugänglichen Quellen nicht überliefert sind, während der Name ihres Mörders es ist, gehört zu den unangenehmen Regelmäßigkeiten dieses Archivs.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 051 auf Ebene II. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht mit dem Namen des Täters.