Frankfurt, April 1913
Am 14. April 1913 wird Karl Hopf verhaftet, geboren am 26. März 1863 in Frankfurt am Main.
Der Verdacht: Er habe über Jahre hinweg Angehörige vergiftet, um an Versicherungs- und Erbschaftsgelder zu kommen.
Die Toten
Zu den Opfern zählten sein Vater, seine erste Ehefrau, ein uneheliches Kind und seine Tochter Elsa aus zweiter Ehe.
Es ist der Kreis, in dem ein Giftmörder am wenigsten auffällt — und gleichzeitig der, in dem sich die Todesfälle irgendwann häufen.
Wie man über Jahre vergiftet
Hopf verabreichte das Gift über längere Zeiträume in kleinen Mengen, verborgen in Speisen und Getränken.
Diese Vorgehensweise hat einen Vorteil, der zugleich ihre Schwäche ist. Sie erzeugt keinen plötzlichen Tod, der Fragen aufwirft, sondern ein langes Siechtum, das nach Krankheit aussieht. Dafür dauert sie Monate — und in dieser Zeit lagert sich der Stoff im Körper ab.
Das Problem des Nachweises
Genau daran scheiterten Ermittlungen bis dahin regelmäßig. Ein Giftnachweis gelang, solange frisches Material vorlag: Mageninhalt, Speisereste, Organe.
Waren die Opfer aber seit Jahren begraben, galt die Sache als aussichtslos. Weiches Gewebe zersetzt sich; was bleibt, sind Knochen.
Der Nachweis in den Knochen
Bei den Exhumierungen aller verstorbenen Angehörigen gelang dem Frankfurter Gerichtschemiker Popp etwas, das es zuvor nicht gegeben hatte: Er wies das Gift in den Knochen und Überresten nach — nach heutigem Kenntnisstand erstmals in der Kriminalgeschichte.
Und er ging noch weiter. Bei Hopfs Mutter, die eingeäschert worden war, gelang der weltweit erste Nachweis von Arsen in der Kremationsasche.
Das war ein grundsätzlicher Durchbruch. Arsen ist ein Element; es verbrennt nicht und zersetzt sich nicht. Wer wusste, wonach und wie zu suchen war, konnte es noch dort finden, wo scheinbar nichts mehr übrig war.
Von Gesche Gottfried zu Karl Hopf
Der Fall markiert damit das Ende eines Weges, der in diesem Archiv ganz am Anfang beginnt.
1828 wurde Gesche Gottfried in Bremen überführt, weil ein Hausbesitzer weißes Pulver auf seinem Essen bemerkte und ein Apotheker es untersuchte (Akte 001). Der Nachweis gelang an dem, was noch auf dem Teller lag.
1914 gelingt er an den Knochen von Menschen, die seit Jahren begraben sind — und an der Asche einer Verbrannten.
Zwischen beiden Fällen liegen sechsundachtzig Jahre. In dieser Zeit verlor das Gift seine wichtigste Eigenschaft: dass es verschwindet.
Prozess und Vollstreckung
Vom 9. bis 19. Januar 1914 verhandelt das Schwurgericht in Frankfurt am Main. Der Prozess erregt großes öffentliches Aufsehen.
Am 19. Januar 1914 ergeht das Todesurteil. Am 23. März 1914 wird Karl Hopf im Hof des Gefängnisses Preungesheim mit dem Fallbeil hingerichtet.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 053 auf Ebene II. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht mit dem Namen des Täters.