Der lange Schatten eines Geheimnisses

St. Vith / Gerolstein / Trier · 1908–1910 · Akte 059
StartLösungenAkte 059 › Der wahre Fall
Ein Mühlenbesitzer wurde jahrelang erpresst, weil er homosexuell war — und konnte sich nicht wehren, ohne sich selbst strafbar zu machen. Ob sein Tod 1908 Mord oder Selbsttötung war, ist bis heute umstritten.
Ort und ZeitSt. Vith / Gerolstein / Trier, 1908–1910
TatwaffePISTOLE
Täter / TäterinJosef Breuer (Mordurteil, umstritten)
Im BuchAkte 059, Ebene II — MITTEL

Ein Paragraf als Waffe

Friedrich Ferdinand Mattonet war Kaufmann und Mühlenbesitzer in St. Vith, das damals zum Deutschen Reich gehörte.

Über Jahre wurde er erpresst — von Josef Breuer, mit dem ihn eine Beziehung verband. Der Hebel war § 175 des Strafgesetzbuchs, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte.

Das ist der Kern dieses Falls. Wer erpresst wird, kann zur Polizei gehen. Wer wegen § 175 erpresst wurde, konnte das nicht: Eine Anzeige hätte bedeutet, die eigene Strafbarkeit offenzulegen. Der Paragraf schützte damit nicht vor Erpressung — er machte sie erst möglich.

Magnus Hirschfeld, der bekannteste Vorkämpfer für die Abschaffung des § 175, hat für dieses Muster einen eigenen Begriff verwendet: Chantage, ausgeübt von „Chanteurs“. Es war kein Einzelfall, sondern ein verbreitetes Geschäftsmodell.

Die Forderungen

Breuer verlangte wiederholt Geld, mit wechselnden Begründungen — er sei in Not, er werde selbst erpresst.

Die letzte Variante ist die perfideste: Der Erpresser stellt sich als Mitbetroffener dar. Damit wird aus einer Drohung eine gemeinsame Notlage, aus dem Täter ein Leidensgenosse — und aus jeder Zahlung ein Akt der Solidarität.

Der 14. Oktober 1908

An diesem Tag treffen sich Breuer und Mattonet in Gerolstein, wie schon mehrfach zuvor.

Vorausgegangen war ein Telegramm Mattonets, aus dem hervorging, dass er weiteren Geldforderungen nicht mehr nachkommen werde — die Reise sei zwecklos.

Mattonet stirbt an diesem Tag durch einen Schuss aus einer Browning-Pistole.

Zwei Prozesse

Vor dem Landgericht Trier wurde zweimal verhandelt: vom 3. bis 10. Juli 1909 und vom 10. Oktober bis 12. November 1910.

Beide Male erging ein Todesurteil gegen Josef Breuer wegen Mordes.

Im Juni 1911 wandelte Kaiser Wilhelm II. die Strafe in lebenslange Haft um. 1919 wurde Breuer nach einer Amnestie entlassen.

Mord oder Selbsttötung?

Die entscheidende Frage ließ sich nie restlos klären.

Für Mord sprach die Vorgeschichte: ein Erpresser, der kein Geld mehr bekommen sollte, und ein Treffen, zu dem das Opfer mit einer Absage gekommen war.

Für eine Selbsttötung sprach die Lage, in der sich Mattonet befand. Ein Mann, der jahrelang gezahlt hatte, um ein Geheimnis zu wahren, und der gerade beschlossen hatte, nicht mehr zu zahlen, stand vor der Aussicht, dass alles öffentlich wird — und mit ihm die eigene Strafbarkeit.

Prominente Zeitgenossen zweifelten am Urteil, darunter Magnus Hirschfeld. Dass zweimal verhandelt werden musste, spricht ebenfalls dafür, dass die Sache nicht eindeutig war.

Warum der Fall wichtig ist

Unabhängig davon, wie Mattonet starb, zeigt der Fall in aller Schärfe, was § 175 anrichtete.

Er schuf eine Gruppe von Menschen, die praktisch rechtlos waren — nicht, weil ihnen der Rechtsweg formal verwehrt gewesen wäre, sondern weil sie ihn nicht beschreiten konnten, ohne sich selbst zu belasten. Erpressung, Betrug und Gewalt gegen sie waren damit weitgehend risikolos.

Der Paragraf galt in Deutschland in verschärfter Form bis 1969 und wurde erst 1994 vollständig gestrichen. Verurteilungen nach § 175 wurden 2017 aufgehoben.

Der Fall im Buch

Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 059 auf Ebene II. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht.

Zur BeweislageJosef Breuer wurde zweimal wegen Mordes zum Tode verurteilt und 1911 begnadigt. Ob Friedrich Ferdinand Mattonet getötet wurde oder sich selbst das Leben nahm, ist historisch nicht abschließend geklärt; bereits Zeitgenossen — unter ihnen Magnus Hirschfeld — zweifelten am Urteil. Dieser Text stellt den Verfahrensgang und die Umstände dar, nicht eine erwiesene Täterschaft.
Quellen 2
  1. Wikipedia: Mordfall Friedrich Ferdinand Mattonet — Link
  2. Jörg Matthias Braun: Breuer — Ein Name, drei Kriminalfälle — Link
Onlinequellen abgerufen am 31. Juli 2026.

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