Ein Dienstknecht
Franz Klaushammer war Dienstknecht. Er erschlug einen Bauern aus Habgier.
Diese Konstellation kehrt in diesem Archiv häufig wieder: der Abhängige, der den tötet, in dessen Haushalt er lebt. Der Kammerdiener der Gräfin Görlitz (Akte 043), der Untermieter der Familie Koßmieder (Akte 032), der Knecht Sternickel (Akte 030).
Der Grund ist kein Zufall. Wer im Haus arbeitet, kennt die Verstecke, die Gewohnheiten und die Zeiten — und er weiß, wann Bargeld da ist.
Der 9. November 1861
An diesem Tag wird Klaushammer in München öffentlich enthauptet.
Der Andrang ist enorm.
Es ist die letzte öffentliche Hinrichtung der Stadt. Danach vollstreckt Bayern nur noch hinter Gefängnismauern.
Warum die Behörden aufhörten
Der Grund war nicht Mitleid mit den Verurteilten. Er lag im Verhalten der Zuschauer.
Eine öffentliche Hinrichtung war als Lehrstück gedacht: Die Strafe sollte gesehen werden, damit sie abschreckt. Was tatsächlich stattfand, war etwas anderes. Man reiste an, man verkaufte Bier und Bilderbogen, man stritt um die besten Plätze.
Sieben Jahre zuvor hatte München erlebt, wie schnell diese Stimmung kippen kann: Als der Scharfrichter 1854 bei einem Neunzehnjährigen sieben Schwerthiebe brauchte, wollte die Menge ihn lynchen (Akte 062).
Statt Ehrfurcht vor dem Gesetz erzeugte das Schauspiel Schaulust und gelegentlich Aufruhr. Genau das machte es für einen Staat, der sich als geordnet verstand, untragbar.
Die Karte einer Abschaffung
Mit München lässt sich der Vorgang nun für ganz Deutschland nachzeichnen. Er verlief nicht einheitlich, sondern Staat für Staat:
Berlin beendete die Praxis 1839, nachdem unter den Zuschauern eine Tribüne zusammengebrochen war (Akte 034). Stuttgart folgte 1845 (Akte 037), das Königreich Württemberg 1848 vor rund 8.000 Zuschauern (Akte 036), Baden vollstreckte schon 1857 im Gefängnishof (Akte 063), München hörte 1861 auf.
Die allerletzte öffentliche Hinrichtung Deutschlands fand 1864 im winzigen Fürstentum Reuß statt (Akte 024) — dort, wo man am längsten am Alten festhielt.
Innerhalb eines Vierteljahrhunderts verschwand damit ein Ritual, das über Jahrhunderte zum öffentlichen Leben gehört hatte.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 064 auf Ebene III. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.