Der 3. November 1865
Karl August Markert war ein angesehener Kaufmann in Leipzig. Am 3. November 1865 wurde er in seinem eigenen Kontor erschlagen und beraubt.
Ein Kontor war das Geschäftszimmer eines Handelshauses — Schreibpult, Bücher, Kasse. Ein halböffentlicher Raum: Kunden gingen ein und aus, Angestellte hatten Schlüssel, Lieferanten kannten die Zeiten. Wer den Kaufmann dort allein antraf, wusste, wann er allein sein würde.
Wer kannte die Räume?
Genau das machte die Ermittlung schwierig. Der Kreis derer, die Bescheid wussten, war nicht klein und nicht anonym: Angestellte, Geschäftspartner, Kundschaft.
Der Verdacht fiel schließlich auf Heinrich Wilhelm Künschner, achtundzwanzig Jahre alt, gebürtig aus Hohenossig nördlich von Leipzig.
Das Urteil
Das Königliche Bezirksgericht verurteilte Künschner wegen des Raubmords an Markert zum Tode.
Ein Gnadengesuch wurde abgelehnt. Das Urteil wurde vollstreckt — in Sachsen war zu dieser Zeit das Fallbeil das gesetzliche Mittel.
Bis vor seinen Scharfrichter beteuerte der junge Mann seine Unschuld.
Was das bedeutet — und was nicht
Ein Verurteilter, der bis zum Schluss leugnet, ist kein Beweis für irgendetwas. Viele Schuldige haben geleugnet, aus Trotz, aus Scham, aus Hoffnung auf Gnade.
Aber es ist ein Umstand, den man festhalten muss, wenn ein Urteil unwiderruflich vollstreckt wird und auf Indizien beruht.
Wie belastbar die Beweiskette gegen Künschner im Einzelnen war, lässt sich ohne die Prozessakten nicht beurteilen — und diese Bewertung maßt sich dieses Archiv nicht an.
Wie schmal der Grat sein kann, zeigt Akte 052: In Elberfeld wurde 1883 ein Mann wegen des Mordes an seiner Frau ins Zuchthaus geschickt, die Indizien galten als erdrückend, er beteuerte hartnäckig seine Unschuld — und Jahre später gestand ein anderer die Tat. Dieser Mann hatte das Glück, dass sein Urteil nicht auf Tod lautete.
Und Akte 061 zeigt dieselbe Tatform ein halbes Jahrhundert früher: 1820 lagen in Nürnberg ein Krämer und seine Magd erschlagen im Laden, die Kasse leer, ein Verdächtiger ohne haltbares Alibi — und ohne Geständnis.
Warum der Fall überlebte
Der Fall Künschner wurde in den *Neuen Pitaval* aufgenommen.
Diese Sammlung, begründet vom Kriminaldirektor Julius Eduard Hitzig und dem Schriftsteller Wilhelm Häring (der als Willibald Alexis schrieb), erschien ab 1842 über Jahrzehnte in Dutzenden von Bänden. Sie stellte bemerkenswerte Kriminalfälle aus aller Welt zusammen — sachlich referiert, mit Prozessverlauf und Beweisführung.
Der *Pitaval* war damit so etwas wie die Nachschlagesammlung des deutschen Rechtsdenkens im 19. Jahrhundert: Juristen lasen ihn, Schriftsteller plünderten ihn, das gebildete Publikum verschlang ihn. Der Name geht auf den französischen Advokaten François Gayot de Pitaval zurück, der im 18. Jahrhundert die erste Sammlung dieser Art veröffentlicht hatte.
Aufnahme in den *Pitaval* hieß: Dieser Fall ist mehr als eine lokale Bluttat. An ihm lässt sich etwas zeigen.
Dass wir heute überhaupt von Künschner wissen, verdanken wir dieser Sammlung — und der Arbeit des Leipziger Autors Henner Kotte (1963–2024), der den Fall aus Verhörprotokollen, Tatortberichten und Presseartikeln rekonstruiert hat.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 069 auf Ebene III. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.
Quellen 4
- Henner Kotte: Raubsache Leipzig und vier weitere Verbrechen (Reihe Blutiger Osten, Bild und Heimat) — Verlagsbeschreibung des Falls — Link
- Henner Kotte: Raubsache Leipzig — Leseprobe und Inhaltsangabe — Link
- Wikisource: Der neue Pitaval — Gesamtverzeichnis der Bände — Link
- Wikipedia: Henner Kotte — Link