Der erste Tag im Mai

Berlin · 1931 · Akte 071
StartLösungenAkte 071 › Der wahre Fall
Ein arbeitsloser Maurer bestellt sich ein Opfer per Postanweisung. Zwei Jahre später wird er der erste Mensch sein, den das NS-Regime hinrichtet — und in seinem Fall entscheidet sich, ob in Preußen wieder gestorben wird.
Ort und ZeitBerlin, 1931
TatwaffeBLEIROHR
Täter / TäterinErnst Reins
Im BuchAkte 071, Ebene III — SCHWER

Ein Zimmer, eine Postanweisung

Am 29. April 1931 mietete ein junger Mann bei der Witwe Möbius in der Gossowstraße 10 in Berlin-Schöneberg ein Zimmer. Er nannte sich Erich Wiechl.

Anschließend ging er zum Postamt in der Genthiner Straße und gab eine Postanweisung über fünf Mark auf — an Herrn Wiechl, Gossowstraße 10.

Am Morgen des 1. Mai bezog er das Zimmer und schickte die Hauswirtin mit dem Auftrag fort, seine Brille reparieren zu lassen. Dann wartete er.

Was dann geschah, ist der eigentliche Kern dieses Falls: Der Täter suchte kein Opfer. Er bestellte eines. Fünf Mark genügten, um einen Geldbriefträger mit voller Tasche pünktlich an eine leere Wohnung zu liefern — die Post war zuverlässig, und genau diese Zuverlässigkeit war die Falle.

Gustav Schwan

Der Geldbriefträger Gustav Schwan, geboren am 8. September 1878, erschien mit der tags zuvor aufgegebenen Anweisung. Reins bat ihn herein und legte ihm zur Legitimation eine Visitenkarte auf den Namen Wiechl vor.

Während Schwan die Karte las, schlug er ihn nieder. Schwan starb an der schweren Kopfverletzung.

Er hinterließ eine Frau und eine Tochter.

Das muss am Anfang jeder Betrachtung dieses Falls stehen, denn alles Weitere handelt vom Täter, und darüber verschwindet der Ermordete leicht. Gustav Schwan war ein Postbeamter im Dienst, der an eine Tür klopfte und hereingebeten wurde.

Der Hemdkragen

Die Ermittlung ging schnell. Die Kommissare Karl Draeger und Mielenz von der Berliner Mordkommission fanden schon am Folgetag heraus, dass es einen echten Erich Wiechl gab: einen ehemaligen Eintänzer des Hotels Adlon, der inzwischen in Wien lebte und für die Tatzeit ein unangreifbares Alibi hatte. Die Witwe Möbius bestätigte, dass er nicht der Mann war, der bei ihr gemietet hatte.

Am Tatort hatte der Täter einen Hemdkragen zurückgelassen, dessen Wäschezeichen verwaschen, aber lesbar war. Über Wiechls Aussage und diesen Kragen kam die Kriminalpolizei am 4. Mai auf Ernst Reins — Wiechl kannte ihn aus dem Adlon, wo Reins' beide Schwestern als „Vorführdamen“ verkehrten. Noch in derselben Nacht ging ein internationaler Fahndungsbefehl hinaus.

Es ist eine Ermittlung, die zeigt, wie gut die Berliner Mordinspektion dieser Jahre arbeitete: ein falscher Name, ein Alibi, ein Wäschezeichen — drei Tage.

Genua

Am 6. Mai 1931 wurde Reins in Genua verhaftet. Er war mit seinen beiden Schwestern im Hotel Excelsior abgestiegen und wollte von dort mit einem Schiff nach Südamerika.

Er hatte unter seinem richtigen Namen eingecheckt und nach Hause telefoniert. Noch am selben Tag legte er ein umfassendes Geständnis ab.

Die Sorglosigkeit dieser Flucht ist auffällig. Sie passt zu einem Mann, der die Tat geplant, aber das Danach nie zu Ende gedacht hatte.

Wer war Ernst Reins

Reins wurde 1907 in Charlottenburg geboren, als siebzehntes Kind eines Maurers. Außer ihm überlebten nur zwei Schwestern das Kleinkindalter. Der Vater starb früh, in einer Anstalt.

Zeitungen der Zeit beschrieben Reins als ungewöhnlich intelligent. Er wollte einen kaufmännischen Beruf ergreifen und später Architekt werden. Der Vater bestand darauf, dass er Maurer wurde — der Beruf, den er hasste.

1927 verlobte er sich mit einem Mädchen aus bürgerlichem Haus. 1930 wurde er infolge der Weltwirtschaftskrise arbeitslos; die Verlobung wurde auf Druck der Eltern des Mädchens gelöst.

Manchmal begleitete er seine Schwester in Lackschuhen und weißem Hemd ins Adlon — ein Maurer im Smoking, der den Luxus genoss und die Menschen darin verachtete. Sein erklärtes Ziel war es, dem „elenden Proletarierleben“ zu entkommen.

Das erklärt nichts und entschuldigt nichts. Millionen Menschen waren 1930 arbeitslos, verlassen und verbittert, und sie haben niemanden erschlagen. Aber es beschreibt, woraus dieser Plan entstand: nicht aus Not, sondern aus gekränktem Ehrgeiz.

Das Urteil

Am 10. Dezember 1931 begann vor dem Landgericht Berlin II der Sensationsprozess. Reins bestritt bis zuletzt die Tötungsabsicht: Er habe den Briefträger nur betäuben wollen.

Das Gericht ließ das nicht gelten und hielt ihn psychiatrisch für voll schuldfähig. Am 13. Dezember 1931 um 18.30 Uhr wurde Ernst Reins wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt.

Siebzehn Monate

Und dann geschah — nichts. Siebzehn Monate lang.

Um zu verstehen, warum, muss man wissen, wie es um die Todesstrafe in der Weimarer Republik stand. Sie existierte im Gesetz, aber sie wurde kaum vollstreckt: In der gesamten Weimarer Zeit wurde sie rund 1.141 Mal verhängt und 184 Mal vollzogen. Der Regelfall war die Begnadigung zu lebenslanger Haft. 1927 lehnte der Strafrechtsausschuss des Reichstags den SPD-Antrag auf Abschaffung zwar mit 17 zu 11 Stimmen ab — doch in Preußen war die Todesstrafe durch routinemäßigen Nichtvollzug faktisch außer Kraft. Fünf Jahre lang gab es dort nur eine einzige Ausnahme: die Hinrichtung des Düsseldorfer Serienmörders Peter Kürten 1931 (Akte 011).

Gegen das Urteil gegen Reins gab es Proteste, vor allem in der sozialdemokratischen und der liberalen Presse. Sie verwiesen auf seine Jugend, auf seine Herkunft und darauf, dass vieles für Totschlag und gegen Mord spreche.

Am 15. Januar 1932 nahm sein Verteidiger die Revision zurück und beantragte Begnadigung — in der Hoffnung, die politischen Verhältnisse würden sich zu Reins' Gunsten ändern.

Sie änderten sich in die andere Richtung. Nach dem Preußenschlag vom 20. Juli 1932 erörterte die kommissarische Regierung unter Franz von Papen am 27. Oktober 1932 die Begnadigung Reins' und dreier weiterer Verurteilter. Der faktische Justizminister sprach sich für die Vollstreckung aus. Eine Entscheidung wurde vertagt — bis die Regierungsverhältnisse in Preußen geklärt seien.

Sie wurden geklärt. Am 30. Januar 1933 wurde Hitler Reichskanzler. Am 11. April 1933 wurde Hermann Göring preußischer Ministerpräsident. Göring lehnte es ab, von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch zu machen.

9. Mai 1933

Am frühen Morgen des 9. Mai 1933 wurde Ernst Reins auf den Hof der Strafanstalt Plötzensee geführt. Der Scharfrichter Carl Gröpler, der eigens aus Magdeburg angereist war, enthauptete ihn um 6.00 Uhr mit dem Handbeil. Acht Minuten später den ebenfalls zum Tode verurteilten Johannes Kabelitz.

Zuschauer gab es, aber sie kamen nicht freiwillig: Die Strafprozessordnung verlangte die Anwesenheit der Richter, die das Urteil gefällt hatten, des Verteidigers, eines Geistlichen und zwölf „ehrbarer Bürger“. Die Armesünderglocke läutete.

Zeitungsberichten zufolge waren beide Verurteilten „völlig gefasst“. Reins war fünfundzwanzig.

Warum dieser Fall in die Geschichtsbücher gehört

Es war die erste Hinrichtung nach dem Beginn der NS-Herrschaft — und zugleich die faktische Wiedereinführung der Todesstrafe in Preußen.

Die NS-Presse feierte das offen und verstand es genau so: „Die Todesstrafe wird wieder vollstreckt und damit das Gesindel in Schach gehalten“, schrieb ein Blatt. Ein anderes höhnte über die „widerwärtigen Apologien“ derer, die gegen die Todesstrafe protestiert hatten.

Bemerkenswert ist dabei, dass Reins kein politischer Häftling war. Er war ein Raubmörder, seine Schuld stand fest, er hatte gestanden. Genau das machte ihn brauchbar: An einem Fall, den niemand verteidigen wollte, ließ sich der Bruch mit der Weimarer Gnadenpraxis vorführen, ohne dass es Widerspruch gab. Der Präzedenzfall wurde an dem Angeklagten gesetzt, bei dem er am wenigsten auffiel.

Was danach kam, ist bekannt. Plötzensee wurde zu einer der zentralen Hinrichtungsstätten des NS-Staates. Die Zahlen aus zwölf Jahren übersteigen die der gesamten Weimarer Republik um ein Vielfaches.

Den Gegenpol dazu bildet in diesem Archiv Akte 049: 1949 wurde in Tübingen zum letzten Mal in Westdeutschland ein Todesurteil vollstreckt — drei Monate bevor das Grundgesetz die Todesstrafe abschaffte.

Zwischen diesen beiden Daten liegen sechzehn Jahre.

Der Fall im Buch

Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 071 auf Ebene III. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.

Zur BeweislageDie Quellen weichen in zwei Punkten voneinander ab. Zur Beute nennt die eine Darstellung 13.500 Reichsmark, die andere 6.500 Mark. Zum Tathergang nennt die eine ein in Leinwand gewickeltes, mit Sand gefülltes Stück Bleirohr und den Tod durch die Kopfverletzung, die andere zusätzlich ein Erwürgen nach kurzem Kampf. Auch das Alter des Opfers wird unterschiedlich angegeben; das genannte Geburtsdatum ergibt 52 Jahre. Diese Punkte sind hier nicht entschieden.
Quellen 3
  1. Wikipedia: Ernst Reins (mit Nachweisen aus Theo Rasehorn, Justizkritik in der Weimarer Republik, und Stefan Großmann, Der Prozess gegen Ernst Reins, in: Die Justiz VII) — Link
  2. Bettina Müller: Der Erste von so vielen, taz vom 8. Mai 2023 (nach der Strafakte im Landesarchiv Berlin) — Link
  3. Gedenkstätte Plötzensee — zur Geschichte des Ortes — Link
Onlinequellen abgerufen am 31. Juli 2026.

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Alle Fälle beruhen auf historischen Kriminalfällen (1820–1950) und wurden für dieses Rätselbuch nacherzählt.