Der Kunde ohne Namen

Berlin / Ferch bei Potsdam · 1931 · Akte 072
StartLösungenAkte 072 › Der wahre Fall
Ein Fahrgast steigt in Berlin ein und lässt sich hinausfahren. Der Fahrer kommt nicht zurück. Zwei Jahre später wird der Fahrgast acht Minuten nach Ernst Reins auf demselben Hof enthauptet.
Ort und ZeitBerlin / Ferch bei Potsdam, 1931
TatwaffePISTOLE
Täter / TäterinJohannes Kabelitz
Im BuchAkte 072, Ebene III — SCHWER

Der 24. Januar 1931

Fritz Ponick, geboren am 9. November 1883, war Fuhrunternehmer. Am 24. Januar 1931 mietete Johannes Kabelitz seinen Wagen und ließ sich aus Berlin hinausfahren.

Bei Ferch, südlich von Potsdam, erschoss Kabelitz ihn von hinten und beraubte ihn. Die Leiche warf er in den Straßengraben, den Wagen stellte er andernorts ab.

Warum der Fahrer

Der Mord am Taxifahrer war in den späten zwanziger und frühen dreißiger Jahren eine eigene Verbrechensform, und das hatte Gründe, die in der Sache selbst liegen.

Ein Fahrer nimmt jeden mit, der einsteigt. Er fragt nicht nach dem Namen. Er fährt dorthin, wohin der Fahrgast will — auch hinaus aus der Stadt, auch an eine Landstraße, an der um diese Zeit niemand ist. Er hat die Tageseinnahmen bei sich. Und er sitzt die ganze Fahrt über mit dem Rücken zum Täter.

Der Fahrgast musste nichts tun außer einsteigen. Den Rest erledigte der Beruf des Opfers.

Darin liegt die Verwandtschaft zum Nachbarfall Akte 071, und zugleich der Unterschied. Ernst Reins ließ sich sein Opfer per Postanweisung an eine leere Wohnung liefern. Johannes Kabelitz stieg ein und ließ sich zum Tatort fahren. Beide missbrauchten einen Dienst, der nur funktioniert, weil er sich auf niemanden Bestimmten verlässt — die Post, die jede Anweisung zustellt, das Fuhrgewerbe, das jeden Fahrgast mitnimmt.

Ein Dienst, der Vertrauen zur Voraussetzung hat, ist ohne Vertrauen nicht zu haben. Deshalb ist er angreifbar.

Das Urteil

Am 9. Dezember 1931 verurteilte das Schwurgericht beim Landgericht Potsdam Johannes Kabelitz wegen Mordes zum Tode.

Kabelitz war am 21. April 1908 in Seehof im Kreis Teltow geboren und von Beruf Händler. Er war dreiundzwanzig, als er das Urteil hörte.

Vier Tage später, am 13. Dezember 1931, verurteilte das Landgericht Berlin II Ernst Reins zum Tode. Die beiden Männer kannten einander nicht. Ihre Taten hatten nichts miteinander zu tun.

Siebzehn Monate, zwei Männer

Beide Urteile wurden nicht vollstreckt.

Das war in Preußen der Normalfall: Die Todesstrafe stand im Gesetz, wurde aber seit Jahren praktisch nicht mehr vollzogen. Wer zum Tode verurteilt wurde, wartete auf die Begnadigung zu lebenslanger Haft. In der gesamten Weimarer Republik wurden rund 1.141 Todesurteile gefällt und 184 vollstreckt.

Kabelitz und Reins warteten siebzehn Monate.

In dieser Zeit fiel die preußische Regierung, kam eine kommissarische Regierung, wurde die Entscheidung vertagt, wurde Hitler Reichskanzler und am 11. April 1933 Hermann Göring preußischer Ministerpräsident.

Anfang Mai 1933 ordnete Göring die Vollstreckung an.

6.00 und 6.08 Uhr

Am Morgen des 9. Mai 1933 wurde Ernst Reins um 6.00 Uhr auf dem Innenhof des Strafgefängnisses Berlin-Plötzensee mit dem Handbeil enthauptet. Um 6.08 Uhr Johannes Kabelitz.

Der Scharfrichter war in beiden Fällen Carl Gröpler, der eigens aus Magdeburg angereist war. Er war vor seiner Ernennung 1906 Rossschlächter gewesen und erhielt pro Hinrichtung 850 Mark.

Es waren die ersten Hinrichtungen nach dem Beginn der NS-Herrschaft.

Ein Name im Totenbuch

Johannes Kabelitz ist heute in der Gedenkstätte Plötzensee verzeichnet, im Totenbuch, das alle dort Hingerichteten erfasst. Es gibt ein Foto von ihm aus den zwanziger Jahren, seine Gefangenenkarte aus dem Landesarchiv Berlin und seine Sterbeurkunde vom 11. Mai 1933.

Dass er dort steht, ist eine bewusste Entscheidung der Gedenkstätte. Plötzensee ist vor allem als Ort bekannt, an dem Widerstandskämpfer ermordet wurden — die Rote Kapelle, die Beteiligten des 20. Juli. Kabelitz war nichts davon. Er war ein Raubmörder, verurteilt von einem Schwurgericht der Weimarer Republik, nach Weimarer Recht, in einem Verfahren, an dem das NS-Regime keinen Anteil hatte.

Das Totenbuch verzeichnet ihn trotzdem, weil die Frage, wer an diesem Ort gestorben ist, sich nicht danach entscheidet, ob man um ihn trauern möchte.

Und genau das ist der historische Punkt beider Fälle. Kabelitz und Reins waren schuldig. Ihre Urteile waren rechtmäßig zustande gekommen. Verändert hat sich nicht das Recht, sondern der Umgang mit der Gnade: Wo eine Regierung jahrelang nicht vollstreckt hatte, vollstreckte die nächste. Für den Anfang wählte sie zwei Männer, für die niemand sprechen würde.

Die Gedenkstätte dokumentiert den Apparat, der daraus wurde, mit seinen eigenen Papieren: Bekanntmachung, Ablehnung des Gnadengesuchs, Vorbereitung der Enthauptung, Einlasskarten, Ankündigung, öffentliche Abschreckung, Verwertung der Leichname, Rechnung.

In diesen Jahren wurde in Plötzensee ein Vielfaches der Menschen getötet, die in der gesamten Weimarer Republik hingerichtet worden waren.

Der Fall im Buch

Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 072 auf Ebene III. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.

Zur BeweislageDie Angaben zu Person, Urteil und Vollstreckung stammen aus dem Totenbuch der Gedenkstätte Plötzensee, das sich auf Gefangenenkarte, Sterbeurkunde und Archivbestände stützt. Das Opfer wird dort als Fuhrunternehmer bezeichnet; über den Tathergang im Einzelnen und über ein Geständnis liegen keine belastbaren Angaben vor.
Quellen 4
  1. Gedenkstätte Plötzensee, Totenbuch: Johannes Kabelitz — Link
  2. Gedenkstätte Plötzensee: Mord durch Fallbeil und Strang — Link
  3. Bettina Müller: Der Erste von so vielen, taz vom 8. Mai 2023 — Link
  4. Wikipedia: Ernst Reins — Link
Onlinequellen abgerufen am 31. Juli 2026.

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