Einen Monat zu früh

Köln · 1948/49 · Akte 074
StartLösungenAkte 074 › Der wahre Fall
Sechzehn Tage nach ihrem vierfachen Todesurteil trat das Grundgesetz in Kraft und schaffte die Todesstrafe ab. Irmgard Swinka wurde 76 Jahre alt.
Ort und ZeitKöln, 1948/49
TatwaffeGIFT
Täter / TäterinIrmgard Swinka
Im BuchAkte 074, Ebene III — SCHWER

Eine Strickweste, ein paar Knäuel Wolle

Am 23. Juni 1948 wurde in der Kalk-Mülheimer Straße in Köln die dreiundsechzigjährige Strickerin Helene Schmitz tot aufgefunden. Sie hatte ein „Vitamingetränk“ zu sich genommen.

Gestohlen wurden: eine Strickweste, ein paar Wollknäuel und Lebensmittelkarten.

Für diese Beute war eine Frau gestorben. Wer verstehen will, wie das möglich war, muss sich das Deutschland dieses Sommers vorstellen: leere Geschäfte, eine Währung, die nichts mehr wert war, und ein Schwarzmarkt, auf dem Wolle, Glühbirnen und Lebensmittelkarten Zahlungsmittel waren. Was heute nach Trödel klingt, war 1948 Kapital.

Die freundliche Fremde

Der Totenschein war bereits ausgefüllt: Schlaganfall.

Dann erfuhr der Ermittler Erwin Kühn von Nachbarn, die Verstorbene habe kurz vor ihrem Tod „auffällig eleganten Besuch“ gehabt. Die Beschreibung passte zu Fällen aus anderen Städten. Kühn sah sich die Leiche selbst an und entdeckte an den Füßen kleine Bläschen — ein Hinweis auf eine Vergiftung.

Die Frau, die er suchte, hieß Irmgard Swinka, geboren 1912 in Berlin als Irmgard Kuschinski.

Ihre Methode war seit etwa Juli 1947 immer dieselbe. Sie fuhr mit dem Zug in eine größere Stadt und sprach ältere Frauen an, die allein und einsam wirkten — im Zug, auf einer Parkbank, in einer Gaststätte. Sie gewann ihr Vertrauen, bot Hilfe an, erfand einen Apothekervater und eine Spezialmixtur gegen Schwächeanfälle. Dann ließ sie sich in die Wohnung einladen und gab ihnen Tee, Kaffee oder Zigaretten, versetzt mit Morphium und Noctal-Schlaftabletten. Die Mittel hatte sie von einem ehemaligen SS-Sanitäter bezogen, den sie in einem Flüchtlingslager getroffen hatte.

Waren die Opfer bewusstlos, räumte sie aus, was schwarzmarkttauglich war. Draußen stand einer ihrer beiden Komplizen, Wilhelm Schmikahle oder Ernst Himpel, und passte auf.

Die Urteilsbegründung fasste die Auswahl der Opfer nüchtern zusammen: Die Erfahrung habe ihr gezeigt, dass ältere, alleinstehende Frauen in einfachen Verhältnissen ihr das geringste Misstrauen entgegenbrachten.

Das Trio war in Berlin, Hamburg, Essen, Frankfurt, Heidelberg und Köln unterwegs — in allen drei Westzonen. Mindestens vierzig Frauen wurden betäubt und beraubt und überlebten, viele mit bleibenden Schäden. Fünf starben.

Es ist dieselbe Grundfigur wie bei Carl Großmann (Akte 010) und Willi Kimmritz (Akte 066): Ein Täter sucht nicht die Schwächsten, sondern die Alleinstehendsten — Menschen, die niemand sofort vermisst.

Hamm, 13. Juli 1948

Eine der Überlebenden, Minna S., war gezwungen worden, einen falschen Abschiedsbrief zu schreiben, bevor ihre Wohnung ausgeräumt wurde. Sie überlebte, und ihre Aussage wurde entscheidend.

Über sie fanden die Ermittler in ihren Akten ein Fahndungsfoto aus einer früheren Festnahme — Swinka war seit Jahren wegen Diebstahls, Betrugs und Unterschlagung vorbestraft. Die Zeitungen druckten es.

Am 13. Juli 1948 erkannte eine Passantin sie in einem Zug bei Hamm. Bei der Festnahme kümmerte sich Swinka um ihren kleinen Hund.

Der Prozess

Verhandelt wurde in Köln, weil dort der letzte Tatort lag. Der Prozess vor dem Schwurgericht begann am 21. April 1949 und wurde zur Sensation des Nachkriegsdeutschlands. Die Anklageschrift umfasste 257 Seiten, 235 Zeugen und 40 Sachverständige wurden gehört.

Der Saal fasste den Andrang nicht; vor dem Gebäude regelte die Polizei den Zustrom, in den Sitzungspausen stiegen Zuschauer mit Operngläsern auf Stühle.

Der Prozess hatte auch seine Pannen: Der Mageninhalt eines Opfers verschwand beim Transport zwischen zwei Instituten, und einem Laborangestellten verbrannten Herz und Leber einer exhumierten Toten.

Swinka versuchte sich als geisteskrank darzustellen und erzählte in der Haft von einer Hingabe an den Satan. Der Sachverständige Victor Müller-Heß hielt dem entgegen, ihr Verhalten entspreche nicht dem eines tatsächlich Erkrankten. Ihre eigene Verteidigerin Elsbeth von Ameln schrieb später über sie, von Reue sei keine Spur gewesen.

Am 7. Mai 1949 sprach das Gericht sie des fünffachen Mordes schuldig. Das Urteil: viermal Todesstrafe, dazu lebenslänglich, fünfzehn Jahre Haft, anschließende Sicherungsverwahrung und lebenslanger Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

Aus der Begründung: Sie habe in allen Fällen heimtückisch gehandelt und die Arglosigkeit und das Vertrauen der Opfer ausgenutzt.

Sechzehn Tage

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Artikel 102 besteht aus vier Wörtern: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

Er galt auch für bereits ergangene Urteile. Swinkas vier Todesstrafen wurden in lebenslange Haft umgewandelt.

Zwischen ihrem Urteil und ihrer Rettung lagen sechzehn Tage.

Der Gegenfall steht in diesem Archiv unter Akte 049. Im Februar 1949 — drei Monate vor dem Grundgesetz — wurde im Hof des Tübinger Gefängnisses ein junger Mechaniker hingerichtet, der einen Lastwagenfahrer wegen der Reifen und des Bargelds erschossen hatte. Er war zu früh dran.

Zwei Menschen, dieselbe Rechtslage im Umbruch, drei Monate Unterschied — der eine tot, die andere nicht. Das ist kein Argument für oder gegen die Todesstrafe. Es ist eine Beobachtung darüber, was geschieht, wenn eine unumkehrbare Strafe von einem Datum abhängt.

Achtunddreißig Jahre

Swinka saß rund achtunddreißig Jahre. Gnadengesuche wurden wiederholt abgelehnt, weil man neue Taten befürchtete. In ihrer Zelle hielt sie zwei Wellensittiche.

1987 begnadigte sie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Johannes Rau. Sie kam unter falschem Namen in ein Seniorenheim bei Aachen. Dort starb sie im Oktober 1988 mit sechsundsiebzig Jahren an einem Herzinfarkt, als Irmgard „Irmchen“ Moser. Ihren richtigen Namen kannte nur die Heimleiterin.

Was aus Wilhelm Schmikahle und Ernst Himpel wurde, ist nicht geklärt.

Der Fall im Buch

Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 074 auf Ebene III. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.

Zur BeweislageVerurteilt wurde Swinka wegen fünf Morden; die Gesamtzahl der Betäubten wird auf mindestens vierzig geschätzt und ist nicht abschließend geklärt. Eine verbreitete Angabe datiert das Todesurteil auf den 21. April 1949 — das war der Prozessbeginn; das Urteil erging am 7. Mai. Die Schilderungen aus der Untersuchungshaft stammen aus zeitgenössischer Presse und den Erinnerungen ihrer Verteidigerin und sind entsprechend gefärbt.
Quellen 5
  1. Stephanie Kayser: Wie Giftmörderin Irmgard Swinka der Todesstrafe entkommt, Yes We Köln (nach Elsbeth von Ameln, Norbert Klein, Der Spiegel 15/1949 u. a.) — Link
  2. Wie eine Frau als letzte Westdeutsche in Köln zum Tode verurteilt wurde, Kölner Stadt-Anzeiger vom 8. Dezember 2021 — Link
  3. Gespräch mit Satan, Der Spiegel vom 8. April 1949 — Link
  4. Wikipedia: Irmgard Swinka — Link
  5. Yvonne Hötzel: Debatten um die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1990, De Gruyter, Berlin 2010, S. 22
Onlinequellen abgerufen am 31. Juli 2026.

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