Die Schrauben
An einem Januartag um die Jahreswende 1919/20 lösten drei Männer auf der Strecke zwischen Schönlanke und Schneidemühl die Befestigungen der Schienen.
Der Plan war einfach und in dieser Zeit nicht einmal ungewöhnlich in seinem Ziel: Ein entgleister Güterzug lässt sich plündern.
Ein Güterzug entgleiste tatsächlich.
Der nachfolgende Schnellzug konnte nicht mehr rechtzeitig gewarnt werden und raste in die Trümmer. Achtzehn Menschen starben.
Warum jemand einen Zug plündert
Der Winter 1919/20 war einer der schlechtesten, die Deutschland erlebt hat. Der Krieg war verloren, die Blockade hatte gewirkt, Kohle und Lebensmittel waren knapp, das Geld verlor an Wert.
In dieser Lage war das Plündern von Güterzügen ein Massenphänomen. An Rangierbahnhöfen, an Steigungen, überall dort, wo ein Zug langsam wurde, verschwand Ladung. Kohle vom Waggon zu nehmen galt vielen kaum als Diebstahl.
Was diese drei Männer taten, war etwas anderes. Sie warteten nicht darauf, dass ein Zug langsam wurde. Sie brachten ihn zum Absturz.
Der zweite Zug
Und darin liegt der Kern dieses Falls.
Wer auf einer befahrenen Strecke die Schienen löst, kann bestimmen, welchen Zug er entgleisen lässt — aber nicht, was danach kommt. Eine Hauptstrecke ist keine Straße, auf der man ein Hindernis wieder wegräumen kann. Ein entgleister Zug bleibt liegen. Der nächste fährt im Fahrplan.
Deshalb ist ein solcher Anschlag kein Diebstahl mit unglücklichem Ausgang, sondern eine Tat, bei der der Täter das Leben aller in Kauf nimmt, die in den nächsten Minuten auf dieser Strecke unterwegs sind. Er kann sie nicht auswählen und nicht warnen.
Die achtzehn Toten saßen in einem Schnellzug, mit dem die Täter nichts vorhatten.
Was gesichert ist — und was nicht
Dieser Fall gehört zu den wenigen in diesem Archiv, bei denen sich die Nachschlagewerke offen widersprechen.
Übereinstimmend berichtet wird: drei Täter, gelöste Schienenbefestigungen zwischen Schönlanke und Schneidemühl, ein entgleister Güterzug, ein hineinfahrender Schnellzug, achtzehn Tote, Ergreifung und Todesurteile.
Uneinig sind die Darstellungen beim Datum — der 20. Januar wird einmal dem Jahr 1919 und einmal dem Jahr 1920 zugeordnet. Uneinig sind sie bei der Zahl der Verletzten, für die einmal zwanzig und einmal mehr als dreihundert genannt werden. Und uneinig sind sie beim Ausgang: Die Liste der im Deutschen Reich Hingerichteten verzeichnet Otto Perleberg, geboren am 5. Dezember 1890 in Menitz bei Schönlanke, als am 7. August 1920 hingerichtet; eine andere Darstellung vermerkt, die Todesurteile seien in lebenslange Haft umgewandelt worden.
Dieses Archiv nennt deshalb, was mehrfach belegt ist, und lässt das Übrige offen. Achtzehn Menschen sind gestorben — das steht in allen Quellen. Wie viele verletzt wurden und wie sie hießen, weiß heute niemand mehr genau.
Das ist ein Befund für sich. Bei einem Eisenbahnunglück mit achtzehn Toten aus dem Jahr 1920 lässt sich hundert Jahre später nicht zuverlässig sagen, an welchem Tag es war.
Leiferde, sieben Jahre später
Die eigentliche Pointe dieses Falls steht in diesem Archiv unter Akte 033.
1926 wollten Otto Schlesinger und Willy Weber bei Leiferde in Niedersachsen den Bahnpostwagen ausrauben — und brachten den falschen Zug zum Entgleisen. Einundzwanzig Menschen starben.
Dasselbe Verbrechen, dasselbe Muster, sieben Jahre später. Auch hier lautete das Urteil auf Tod, gefällt in Hildesheim.
Aber 1927 wurden beide zu lebenslangem Zuchthaus begnadigt. Das Gnadengesuch trugen unter anderem Albert Einstein, Max Liebermann und Otto Dix mit.
Zwischen Schneidemühl und Leiferde liegen sieben Jahre und der Unterschied zwischen einem Todesurteil, das vollstreckt wird, und einem, das nicht vollstreckt wird. Es ist derselbe Vorgang, den die Weimarer Republik in tausend Fällen wiederholte: Die Strafe blieb im Gesetz, die Vollstreckung wurde zur Ausnahme (siehe Akte 071). Perleberg war für diese Entwicklung offenbar ein paar Jahre zu früh dran.
Ein drittes Mal geschah es 1931 bei Jüterbog, als Sylvester Matuska das Gleis sprengte und der D-Zug Basel–Berlin entgleiste (Akte 048). Dort ging es nicht um Beute; Matuska tat es aus Gründen, die er selbst nie schlüssig erklärt hat.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 078 auf Ebene III. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.