Die Trennung
Philipp Maier aus Würzburg war ehemaliger Sergeant eines Infanterieregiments und arbeitete später als Schreiber bei einem Advokaten. Mehrere Jahre lang hatte er ein Verhältnis mit Anna Agathe Weißensee, der ledigen Tochter eines Würzburger Weinwirts.
Sie beendete die Beziehung. Die Gründe sind überliefert, und sie sind nüchtern: Sie konnte voraussehen, dass sie sich mit ihm nicht würde versorgen können — und sie hatte es ihrer Mutter auf dem Sterbebett versprochen.
Das ist eine Entscheidung, die man verstehen kann. Ein ehemaliger Unteroffizier, der als Schreiber in einer Kanzlei arbeitete, hatte keine Aussicht, eine Familie zu ernähren. Eine Weinwirtstochter, die ihn geheiratet hätte, wäre abgestiegen. Anna Agathe Weißensee traf eine vernünftige Entscheidung über ihr eigenes Leben.
Der 4. Juli 1823
Anfang Juli 1823 fasste der vierunddreißigjährige Maier den Entschluss, sie und sich selbst zu töten.
Er verfasste zwei Schriftstücke: eines, in dem er die Gründe für seinen Entschluss darlegte, und einen Brief an sie, in dem er ihr die heftigsten Vorwürfe machte.
Mit diesen beiden Schriftstücken, zwei geladenen Pistolen und einem Dolch ging er am Abend des 4. Juli in ein Würzburger Wirtshaus, wo er sie erwartungsgemäß antraf.
Ein Aussöhnungsversuch misslang. Er verfolgte sie bis zur Neubaukirche und stach zweimal zu, in Schenkel und Brust, so kräftig, dass der Dolch abbrach. Man brachte sie in ein Nachbarhaus, wo sie trotz ärztlicher Hilfe nach etwa einer Stunde starb.
Vor ihrem Tod nannte sie seinen Namen.
Ein Muster, das man wiedererkennt
An diesem Fall ist nichts rätselhaft, und genau das macht ihn bemerkenswert.
Der Ablauf ist der eines Verbrechenstyps, der heute jeder Kriminalstatistik vertraut ist: Eine Frau beendet eine Beziehung. Der Mann schreibt seine Rechtfertigung im Voraus auf. Er verfasst einen Vorwurfsbrief. Er nimmt Waffen mit. Er sucht sie an einem Ort auf, an dem er sie sicher findet. Er unternimmt einen letzten „Aussöhnungsversuch“. Als der scheitert, tötet er sie. Und er plant von Anfang an, sich selbst mitzunehmen.
Jedes einzelne dieser Elemente steht in der Akte von 1823.
Man liest solche Fälle leicht als Kuriositäten aus einer fernen Zeit — Sergeant, Advokat, Dolch, Wirtshaus. Aber die Vokabeln sind alt, der Vorgang ist es nicht. Was sich geändert hat, sind die Tatmittel und die Begriffe, mit denen wir darüber sprechen. Nicht das Muster.
Auch der Titel, unter dem der Fall überliefert ist, gehört dazu. „Verschmähte Liebe“ erklärt die Tat aus dem Gefühl des Täters. Über die Getötete sagt er nichts.
Der misslungene Selbstmord
Maier floh und versuchte noch in derselben Nacht, sich das Leben zu nehmen. Er schoss sich in den Mund, überlebte aber und spaltete sich nur Zunge und Gaumen. Dann stieg er auf eine Mauer, stürzte sich in einen Garten und brach sich einen Fuß. Am Morgen fand man ihn dort und brachte ihn ins Spital.
Der angekündigte gemeinsame Tod endete also so, wie er in solchen Fällen häufig endet: Sie war tot, und er lebte.
Das Urteil
Am 11. September 1823 verhängte das Appellationsgericht für den Unter-Mainkreis die Todesstrafe. Am 4. November bestätigte das Oberappellationsgericht des Königreichs Bayern das Urteil.
Damit lag die Entscheidung beim König. Das war im Bayern dieser Zeit keine Formsache: Die Monarchen machten von ihrem Begnadigungsrecht häufig Gebrauch, und wer begnadigt wurde, kam meist mit lebenslanger Haft davon. Wenn keine Gnade gewährt wurde, lag in aller Regel ein besonders schweres Verbrechen zugrunde.
Am 25. November 1823 entschied der König, keine Gnade walten zu lassen.
Am 17. Dezember 1823 wurde Philipp Maier in Würzburg mit dem Schwert enthauptet. Nach dem zeitgenössischen Bericht zeigte er dabei eine seltene unerschütterliche Festigkeit und die größte Gleichgültigkeit gegenüber dem Tod.
Auch das ist ein bekanntes Detail. Zeitgenössische Berichte über Hinrichtungen halten fast immer fest, wie der Verurteilte sich in den letzten Minuten hielt — Fassung galt als das Einzige, was einem Delinquenten an Ehre noch bleiben konnte. Über Anna Agathe Weißensee ist überliefert, dass sie eine Stunde brauchte, um zu sterben.
Zwei Frauen, die ihren Mörder benannten
Dieser Fall hat in diesem Archiv einen fast gleichzeitigen Zwilling.
Vier Jahre später, 1827, überlebte in Grone bei Göttingen eine fünfundsechzigjährige Frau die Axthiebe ihres Sohnes und benannte ihn am Morgen als den Täter (Akte 076).
Beide Verfahren standen und fielen mit der Aussage einer schwer verletzten oder sterbenden Frau. In einer Zeit ohne Spurensicherung, ohne Fotografie, ohne Fingerabdrücke war das oft der einzige Beweis, der etwas taugte.
Zwölf Jahre nach Maier wurde in Würzburg auf demselben Richtplatz eine Frau enthauptet, die aus dem umgekehrten Motiv getötet hatte: Sie wollte den Platz einer anderen einnehmen (Akte 081).
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 080 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.