Was bekannt ist
Gustav Adolf Ludwig wurde am 5. Dezember 1853 in Hainichen geboren und war Tuchmacher.
1891 beraubte und tötete er den Gesellen Emil Fritzsche.
Am 30. September 1891 wurde er mit dem Fallbeil hingerichtet.
Das ist alles. Nicht als Zusammenfassung — das ist der vollständige Bestand.
Was das bedeutet
Tat und Vollstreckung fielen ins selbe Jahr. Auch wenn das genaue Tatdatum fehlt, war das Verfahren also kurz. Im Königreich Sachsen lag die Entscheidung über eine Begnadigung beim König; sie fiel offenbar gegen den Verurteilten aus.
Zum Beruf lässt sich etwas sagen, was für diesen Fall nur ein Rahmen ist und keine Erklärung. Hainichen liegt im sächsischen Textilgebiet, und ein Tuchmacher war 1891 der Angehörige eines Gewerbes, das die mechanischen Webstühle über Jahrzehnte hinweg zerrieben hatten. Wer damals noch Tuchmacher war und keine Fabrik hinter sich hatte, gehörte meist zu den Verlierern dieser Entwicklung.
Ob das bei Gustav Adolf Ludwig eine Rolle spielte, ist nicht überliefert. Es wäre bequem, hier eine Sozialgeschichte einzusetzen — dieses Archiv tut es nicht. Er hat einen Menschen getötet, um ihn zu berauben. Warum, wissen wir nicht.
Emil Fritzsche
Über den Getöteten ist noch weniger bekannt.
Ein Vorname, ein Nachname, das Wort „Geselle“. Kein Geburtsjahr, kein Handwerk, kein Wohnort, kein Fundort.
Ein Geselle war ein ausgelernter Handwerker vor der Meisterprüfung, oft auf Wanderschaft. Genau das machte solche Männer zu bevorzugten Opfern: Sie trugen ihr Werkzeug, ihre Papiere und ihren gesamten Barbestand bei sich, sie waren fremd am Ort, und wenn sie nicht ankamen, dauerte es lange, bis jemand nachfragte.
Dasselbe Muster steht in Akte 034, wo ein Wanderbuch zum Beweisstück wird, und in Akte 067, wo Frauen einem Stellenangebot folgten und im Wald verschwanden. Wer unterwegs war, hatte niemanden in der Nähe, der ihn vermisste.
Die Schieflage der Überlieferung
An diesem Fall lässt sich etwas zeigen, das für dieses ganze Archiv gilt.
Von Gustav Adolf Ludwig kennen wir das Geburtsdatum auf den Tag genau und das Sterbedatum auf den Tag genau. Von Emil Fritzsche kennen wir nichts davon.
Der Grund ist kein Zufall und keine Bosheit, sondern eine Eigenschaft der Akten. Was überliefert wird, sind Verwaltungsvorgänge — und der Verwaltungsvorgang betrifft den Verurteilten. Eine Hinrichtung erzeugt Papier: ein Urteil, eine Gnadenentscheidung, ein Protokoll, eine Sterbeurkunde, eine Rechnung. Ein Opfer erzeugt eine Leichenschau und einen Grabeintrag, und beides verschwindet.
So kommt es, dass die Nachschlagewerke, aus denen man solche Fälle heute rekonstruiert, Listen von Hingerichteten sind. Listen von Ermordeten gibt es nicht.
Deshalb steht in diesem Archiv der Name des Opfers, wo er bekannt ist — der Nachtwächter Braun (Akte 073), der Geldbriefträger Gustav Schwan (Akte 071), die Strickerin Helene Schmitz (Akte 074), der Förster Michel Jules-Toussaint (Akte 079).
Und wo er nicht bekannt ist, steht, dass er nicht bekannt ist. Die achtzehn Toten von Schneidemühl (Akte 078) haben keine Namen mehr. Die Frauen, die im Harz verschwanden (Akte 075), größtenteils auch nicht.
Emil Fritzsche hat wenigstens seinen behalten.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 083 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.