Zwei Städte, eine Ehe
Graf Gustav Chorinsky Freiherr von Ledske war k. k. Oberleutnant und Sohn des gleichnamigen Statthalters von Niederösterreich — also des höchsten staatlichen Repräsentanten in einem der Kernländer der Monarchie.
Er war verheiratet. Seine Frau, Mathilde Gräfin Chorinsky von Ledske, lebte von ihm getrennt in München.
Im Sommer 1867 begann er ein Verhältnis mit Julie Ebergényi von Telekes, geboren am 9. Februar 1842 auf dem Gut ihres Vaters im ungarischen Szécsény. Seit Januar 1867 lebte sie in Wien bei ihrer Taufpatin; seit dem 6. Juli desselben Jahres gehörte sie als Ehrendame einem adeligen Damenstift in Brünn an.
Unauflöslich
Um diesen Fall zu verstehen, muss man den entscheidenden Punkt kennen, und er steht in keinem der Prozessberichte, weil er den Zeitgenossen selbstverständlich war.
Im österreichischen Recht war die Ehe zweier Katholiken unauflöslich. Nicht schwer zu scheiden, nicht langwierig zu scheiden — unauflöslich. Möglich war allein die „Trennung von Tisch und Bett“: Man lebte getrennt, blieb aber verheiratet und konnte zu Lebzeiten des anderen nicht wieder heiraten. Genau in diesem Zustand befanden sich die Chorinskys.
Solange Mathilde Chorinsky lebte, konnte Gustav Chorinsky Julie Ebergényi nicht heiraten. Nicht in zehn Jahren, nicht in zwanzig. Nie.
Damit steht dieser Fall neben Akte 082. Dort erkundigte sich 1833 eine Memminger Pflasterersfrau bei ihrer Nachbarin nach einer Scheidung und bekam zur Antwort: zehn Jahre, Ausgang ungewiss. Kurz darauf rührte sie ihrem Mann Arsenik in die Suppe.
Dieselbe Rechnung, dreißig Jahre später und drei Gesellschaftsklassen höher. Die Frau in Memmingen war Dienstmagd gewesen, ihr Mann Pflasterer. Hier geht es um einen Grafen, eine Gräfin und eine Stiftsdame. An der Rechnung ändert der Stand nichts. Er ändert nur, wie viel Aufmerksamkeit der Fall bekommt.
21. November 1867
An diesem Tag starb Mathilde Chorinsky in München an Zyankali.
Fünf Tage später, am 26. November 1867, wurde Julie Ebergényi in Wien verhaftet.
Nach dem Ermittlungsergebnis war der Giftmord im Einverständnis des Ehemanns der Getöteten erfolgt, der sich auf diesem Weg von ihr trennen wollte.
Im Januar 1868 legte Julie Ebergényi in der Voruntersuchung ein Geständnis ab. Später widerrief sie es und entwarf eine verwickelte Geschichte, in der ein anderer der Täter gewesen sein sollte.
Zwei Prozesse in zwei Staaten
Der Fall hatte eine Eigenheit, die es in diesem Archiv sonst nicht gibt: Ein einziger Mord führte zu zwei Prozessen in zwei Ländern.
Getötet wurde in München, im Königreich Bayern. Die Täterin war ungarische Adelige und wurde in Wien festgenommen; Österreich verfolgte sie nach eigenem Recht. Der Ehemann stand in München vor Gericht.
In Wien fanden die Schlussverhandlungen im April 1868 statt. Am 25. April wurde Julie Ebergényi des Meuchelmordes schuldig gesprochen und zu zwanzig Jahren schwerem Kerker verurteilt, dazu zum Verlust des Adelstitels im Geltungsbereich des österreichischen Strafgesetzes.
In München verhandelte der Schwurgerichtshof vom 22. bis 27. Juni 1868 gegen Gustav Chorinsky. Auch er wurde wegen Meuchelmordes verurteilt: zwanzig Jahre Festungshaft und anschließend lebenslange Landesverweisung.
Beide Urteile lauteten auf Freiheitsstrafe, nicht auf Tod. Warum, geht aus den zugänglichen Darstellungen nicht hervor. Zeitgenossen haben dazu vermutlich ihre eigenen Vermutungen gehabt — der Vater des Verurteilten war Statthalter von Niederösterreich.
Dieses Archiv hält nur fest, dass die Frage gestellt wurde. Im Preußischen Abgeordnetenhaus wurde vier Jahrzehnte später aus einem ganz ähnlichen Anlass über die Gleichbehandlung vor Gericht ohne Rücksicht auf den Stand debattiert (Akte 077).
Was aus ihnen wurde
Julie Ebergényi kam zunächst in die Weiberstrafanstalt in Wiener Neudorf. 1872 wurde sie in die Landesirrenanstalt am Wiener Brünnlfeld eingeliefert. Dort starb sie am 11. September 1873 an der Cholera. Sie war einunddreißig Jahre alt.
Der Fall wurde einer der spektakulärsten Kriminalprozesse der zweiten Jahrhunderthälfte. Schon kurz nach Prozessende erschienen die ersten Publikationen, die aus der Sensationsgier des Publikums Gewinn zogen. 1872 legte der Psychiater Friedrich Wilhelm Hagen eine gerichtlich-psychologische Untersuchung über Chorinsky vor — eine frühe Arbeit der forensischen Psychiatrie an einem berühmten Fall. Noch Jahrzehnte später stand der Fall in den Sammlungen merkwürdiger Straffälle, und 1952 erschien ein Roman darüber.
Mathilde
In all dieser Literatur kommt eine Person kaum vor.
Der Fall heißt in den Nachschlagewerken „Prozess Chorinsky-Ebergényi“, benannt nach den beiden Tätern. Von Julie Ebergényi gibt es ein Porträtfoto, ein Geburtsdatum, ein Sterbedatum, eine Adresse in der Wiener Krugerstraße und einen Eintrag im historischen Lexikon der Stadt Wien. Von Gustav Chorinsky kennt man den Vater, den Dienstgrad und den Urteilsspruch.
Von Mathilde Gräfin Chorinsky von Ledske weiß man: Sie lebte von ihrem Mann getrennt in München und trank am 21. November 1867 einen Tee.
Sie war die Frau, die im Weg stand. Mehr ist von ihr nicht aufgeschrieben worden.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 085 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.
Quellen 4
- Wien Geschichte Wiki: Julie Ebergenyi von Telekes (nach Felix Czeike, Historisches Lexikon Wien) — Link
- Der Strafproceß wider Julie Ebergényi von Telekes, angeklagt des Giftmordes, begangen an der Gräfin Mathilde Chorinsky-Ledske. Schlußverhandlung beim Landesgericht Wien, K. K. Hof- und Staatsdruckerei 1868 (Digitalisat der Wienbibliothek) — Link
- Prozeß gegen Gustav Chorinsky wegen Theilnahme an einem Giftmorde … Verhandlungen vor dem Schwurgerichtshofe zu München vom 22. bis 27. Juni 1868 (Digitalisat) — Link
- Friedrich Wilhelm Hagen: Chorinsky. Eine gerichtlich psychologische Untersuchung, 1872