Das Haus des Oberstleutnants

Mönchengladbach, Rheinland · 1905/06 · Akte 087
StartLösungenAkte 087 › Der wahre Fall
Er nahm ein Ehepaar ins Haus, um nicht allein zu sein. Der Bruder des Mannes schlug vor, ihn umzubringen. Weil die Apotheken kein Gift ohne Schein herausgaben, wurde es ein Hammer.
Ort und ZeitMönchengladbach, Rheinland, 1905/06
TatwaffeHAMMER
Täter / TäterinDie Brüder Blömers (mit Adolfs Ehefrau)
Im BuchAkte 087, Ebene IV — EXPERTE

Die Villa in der Rheydter Straße

Oberstleutnant a. D. Alexander Roos besaß in Mönchengladbach eine Villa in der Rheydter Straße, die er allein bewohnte. Er lebte zurückgezogen; eine ältere Frau machte ihm die Aufwartung.

Diese Frau kränkelte häufig und war zu schwach, um Haus, Wirtschaft und Garten in Ordnung zu halten. Sie suchte sich eine leichtere Beschäftigung.

Roos entschied daraufhin, ihren verheirateten Sohn Adolf Blömers zusammen mit dessen Frau ins Haus zu nehmen — ausdrücklich, um nicht allein zu sein.

Das ist der Satz, an dem der Fall hängt. Ein alleinstehender Mann füllte sein Haus, weil es ihm zu leer war.

Der Vorschlag

Leonard Blömers, der Bruder Adolfs, war Möbelpolierer, arbeitslos und in arger Geldnot. Er machte seinem Bruder und seiner Schwägerin den Vorschlag, den Oberstleutnant zu töten und sich in den Besitz seines Vermögens zu setzen.

Was danach beraten wurde, ist aus den Prozessaussagen überliefert und liest sich wie ein Protokoll der Unentschlossenheit. Die Frau schlug vor, ihn zu erschlagen; Leonard empfahl Gift im Tee. Sie sagte zunächst, dabei mache sie nicht mit — und gab den beiden Männern dann doch Geld für die Fahrt nach Düsseldorf, wo sie das Gift besorgen sollten.

Von den Beteiligten ist ein Satz Adolf Blömers' überliefert: Es passiere so viel in der Welt, ohne dass etwas herauskomme.

Der Giftschein

In Düsseldorf gingen die beiden Brüder zuerst in mehrere Restaurants — offenbar, um sich Mut anzutrinken.

Dann suchten sie zwei Apotheken auf. Sie gaben an, einen tollen Hund vergiften zu wollen. Ohne Giftschein bekamen sie nichts. Sie fuhren unverrichteter Dinge zurück.

Dieser Vorgang ist kriminalgeschichtlich bemerkenswerter, als er wirkt.

In Akte 070 besorgte sich 1859 eine thüringische Haushälterin in der Apotheke Arsenik mit der Auskunft, sie brauche es gegen Ratten und Ungeziefer — und bekam es. In Akte 082 übergab 1833 ein Memminger Bauer seiner Geliebten Arsen im Hopfengarten, ohne dass irgendjemand die Herkunft je zum Thema machte. Über das ganze 19. Jahrhundert hinweg war Gift in diesem Archiv die einfachste verfügbare Tatwaffe.

1905 war das vorbei. Zwei Männer, die es mit einer plausiblen Geschichte versuchten, wurden in zwei Apotheken abgewiesen.

Die Regulierung hat funktioniert. Sie hat den Mord nicht verhindert.

Am nächsten Tag schlug die Frau vor, den Oberstleutnant aufzuhängen, um einen Selbstmord vorzutäuschen. Ausgeführt wurde schließlich der Plan, ihn zu erschlagen und die Leiche fortzuschaffen.

23. Oktober 1905

An diesem Tag lockten die Brüder Roos in den Keller seines Hauses und erschlugen ihn mit Hammer und Beil.

Anschließend zerteilten sie die Leiche, um sie fortschaffen zu können.

Was im Prozess dazu im Einzelnen ausgesagt wurde, ist überliefert. Dieses Archiv gibt es nicht wieder. Es genügt festzuhalten, dass die Aussagen zu den Umständen so waren, dass sie bis heute den Titel abgeben, unter dem der Fall vermarktet wird.

Das Urteil

Am 22. März 1906 standen alle drei vor dem Schwurgericht in Düsseldorf.

Das Gericht verurteilte alle drei zum Tode. Die beiden Brüder wurden hingerichtet. Die Frau wurde zu lebenslangem Zuchthaus begnadigt; nach der Überlieferung, weil sie schwanger war.

Damit steht dieser Fall in einer Reihe, die sich durch das ganze Archiv zieht und in der die Ergebnisse selten zusammenpassen.

In Akte 081 wurde 1835 in Würzburg die Magd enthauptet, die das Messer geführt hatte; der Meister, der die Tat nach ihrer Aussage angeregt hatte, kam mit fünf Jahren davon, weil er nichts gestand. Hier ist es umgekehrt: Die Frau, die den ersten Vorschlag mitgetragen und die Fahrtkosten für das Gift bezahlt hatte, überlebte — weil sie ein Kind erwartete.

In beiden Fällen entschied nicht das Maß der Beteiligung über den Ausgang.

Ein wiederkehrender Zeuge

Der Fall wurde von Hugo Friedländer in seinen *Interessanten Kriminalprozessen* dargestellt.

Friedländer, 1847 geboren und 1918 in Berlin gestorben, war Gerichtsreporter. Er hat über Jahrzehnte in deutschen Gerichtssälen gesessen und mitgeschrieben, und seine Sammlungen sind heute für zahlreiche Fälle des Kaiserreichs die einzige zusammenhängende Quelle. In diesem Archiv steht er auch hinter Akte 073, dem Berliner Prozess gegen das Ehepaar Heinze, und hinter Akte 084, dem Raubmord im Eisenbahnabteil.

Das ist eine Beobachtung, die man beim Zusammenstellen eines solchen Archivs macht: Was wir über die Kriminalgeschichte des Kaiserreichs wissen, verdanken wir zu einem erheblichen Teil einer Handvoll Menschen, die im Gerichtssaal saßen und aufschrieben, was gesagt wurde.

Der Fall im Buch

Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 087 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.

Zur BeweislageDie Schilderung der Vorbereitungen beruht auf den Prozessaussagen der Beteiligten, die einander teilweise belasteten; wer welchen Vorschlag zuerst machte, ist deshalb nicht sicher. Dass die Begnadigung der Ehefrau mit einer Schwangerschaft begründet wurde, ist überliefert, konnte aber nicht anhand der Gerichtsakten überprüft werden. Der Hinrichtungstermin der Brüder ist in den zugänglichen Darstellungen nicht genannt.
Quellen 4
  1. Hugo Friedländer: Die Ermordung des Oberstleutnants Roos, in: Interessante Kriminalprozesse (Volltext bei Zeno.org) — Link
  2. Die Ermordung des Oberstleutnants Roos (Wikisource) — Link
  3. Der Fall Eheleute Bloemers, TrueCrime.de (nach Henner Kotte / Christian Lunzer) — Link
  4. Der Fall Oberstleutnant Roos: Raubmord in Mönchengladbach, True Crime Story — Link
Onlinequellen abgerufen am 31. Juli 2026.

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Alle Fälle beruhen auf historischen Kriminalfällen (1820–1950) und wurden für dieses Rätselbuch nacherzählt.