Der Zauberer vom Teufelssee

Teufelssee bei Potsdam / Berlin · 1900 · Akte 088
StartLösungenAkte 088 › Der wahre Fall
Er verkaufte ihr Lotteriezauber, Liebeszauber und Schutzzauber. Als sie misstrauisch wurde, führte er sie in den Wald und gab ihr ein Pulver, das sie in einen tiefen Schlaf versetzen sollte.
Ort und ZeitTeufelssee bei Potsdam / Berlin, 1900
TatwaffeSTRYCHNIN
Täter / TäterinEugen Jänicke
Im BuchAkte 088, Ebene IV — EXPERTE

Ein Gewerbe

Der Gerichtsreporter Hugo Friedländer beginnt seinen Bericht über diesen Prozess mit einer Beobachtung über Berlin um 1900.

Das Kartenlegen, schreibt er, sei in der Hauptstadt des Deutschen Reiches ungemein verbreitet und ein sehr lukratives Geschäft. Es gebe Kartenlegerinnen mit so großem Andrang, dass sie geräumige Wohnungen mit zwei Empfangszimmern unterhielten — eines für die Wohlhabenden, eines für die Minderbemittelten. Eine Empfangsdame sortiere die Eintretenden mit Kennerblick nach ihrer Zahlungsfähigkeit.

Das ist kein Aberglaube am Rande der Gesellschaft. Das ist eine Branche mit Terminvergabe und Preisdifferenzierung, mitten in der modernsten Stadt Europas.

In dieser Branche arbeitete Eugen Jänicke.

Zigeuner Jänicke

Jänicke war am 2. September 1876 in Nowawes geboren, gelernter Töpfer und zuletzt Arbeiter. Seit Juli 1899 verheiratet, versah er in Berlin eine Portierstelle für freie Wohnung und drei Mark die Woche und arbeitete daneben zeitweise in einer Gewehrfabrik. Er war mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft.

Nebenher inserierte er unter dem Namen „Zigeuner Jänicke“ und bot Kartenlegen und Eierdeuten an. Vor Gericht beschrieb er sein Verfahren knapp: Er schlage das Ei ins Wasser.

Über den Umfang seines Geschäfts sagte er aus, er habe den ganzen Tag zu tun gehabt, von morgens früh bis abends spät, und die Herrschaften hätten bezahlt, ohne dass er etwas gefordert habe.

Luise Bergner

Luise Bergner war zweiunddreißig Jahre alt, Schneiderin, und wohnte in der Reichenberger Straße im Hinterhaus. Sie galt als ungemein fleißig und lebte vollständig zurückgezogen.

Das ist wichtig, weil Jänicke später behauptete, sie habe gehungert. Ihr Arbeitgeber sagte im Prozess das Gegenteil aus: Sie sei eine sehr fleißige, saubere Arbeiterin gewesen, die zwanzig bis dreißig Mark in der Woche verdiente und zwischen Weihnachten und ihrem Tod 216 Mark Lohn erhalten hatte.

Sie war also keine Verzweifelte. Sie war eine allein lebende Frau mit einem guten Einkommen, die hin und wieder zu einer Kartenlegerin in der Naunynstraße ging.

Dort lernte sie Jänicke kennen.

Was er ihr verkaufte

Er erzählte ihr, seine Sehergabe beschränke sich nicht aufs Kartenlegen: Er sei auch Zauberer und könne ihr mittels Zauberformel eine halbe Million Gold zu Füßen zaubern.

Was danach kam, ist aus den im Prozess verlesenen Briefen rekonstruierbar und liest sich wie ein Lehrstück über den Aufbau eines Betrugsverhältnisses.

Zuerst das Angebot mit dem geringsten Risiko: Lotteriegewinne. Es folgte ein „Sympathiemittel“ — die Lose müssten Dämpfen aus Stechapfelblättern, Myrrhen und Weihrauch ausgesetzt werden. Es half nicht.

Dann kam das Misstrauen gegen Dritte. Jänicke bot ihr ein Mittel an, mit dem sie erkennen könne, ob eine konkurrierende Kartenlegerin etwas gegen sie im Schilde führe: sich vor den Spiegel stellen, Schwefel und Weinspiritus anzünden.

Dann kam die Geheimhaltung. In einem Brief bat er sie, seiner Frau nichts zu sagen und nicht von den Geschäften zu sprechen — sonst gelinge es nicht. Man müsse gegenüber jedem Dritten schweigen, das sei Bedingung.

Und schließlich, als sie zweifelte, der Vorwurf. Er schrieb ihr, sie habe ihn außerordentlich gekränkt; wenn sie nicht Abbitte leiste, wolle er nichts mehr mit ihr zu tun haben. Er sei imstande, sie wohlhabend zu machen. Sie möge sich entscheiden.

Vor Gericht erklärte er, er sei nur deshalb zornig gewesen, weil sie gesagt habe, die Konkurrentin scheine doch besser zaubern zu können als er.

Diese Abfolge — kleines Versprechen, größeres Versprechen, Schweigegebot, Isolierung von Dritten, Schuldumkehr bei aufkommendem Zweifel — ist in jedem Handbuch über Anlagebetrug beschrieben. Sie ist hier hundertfünfundzwanzig Jahre alt und stammt aus einem Portierhaus.

21. März 1900

An diesem Morgen fuhr Bergner mit Jänicke zum Teufelssee im Potsdamer Forst. Er nahm seinen zehnjährigen Pflegesohn Bruno Misch mit.

Am See verschwand Jänicke im Dickicht und kehrte in einer Mönchskutte und einer Maske zurück, ein Zauberbuch in der Hand. Er sprach Formeln, breitete segnend die Hände aus und gab ihr ein weißliches Pulver: Sie werde in einen tiefen Schlaf fallen, nach einigen Stunden aufwachen, Engel würden um sie tanzen und ein Berg Gold zu ihren Füßen liegen.

Der Junge sagte später aus, Jänicke habe sich beim Einstreuen des Pulvers erst nach Bergner umgesehen, damit sie nichts sehe. Sie solle alles austrinken und keinen Tropfen lassen.

Nach etwa fünfzehn Schritten stürzte sie nieder. Jänicke sagte zu dem Kind, sie werde wohl ein Gespenst gesehen haben.

Er nahm ihr Geld, Wertsachen und die Wohnungsschlüssel ab und fuhr mit dem Jungen nach Berlin zurück. Unterwegs fragte er ihn, ob Bergner Geld habe und wo es liege. Sie gingen sofort in ihre Wohnung. Der Junge half beim Wegschaffen der Sachen zur Pfandleihe, wo Jänicke für Ware im Wert von rund 260 Mark etwa 28 Mark bekam. Der Junge erhielt eine Mark und fünf Pfennig und die Warnung, er komme sonst auch ins Gefängnis.

Einen Möbelwagen hatte Jänicke bereits bestellt, um die Wohnung ganz auszuräumen.

Einem Bekannten, der von der Sache wusste, erzählte er, der Geist sei zornig geworden und habe die Bergner in einer Flamme davongetragen. Der Mann glaubte es.

Erfroren

Die Leiche wurde am 29. März von einem Forstaufseher gefunden. Sie war teilweise verwest und von Füchsen angefressen. Die Verzerrung des Gesichts ließ auf Krämpfe schließen.

Die Obduktion ergab keinen besonderen Anhalt für eine Vergiftung. Als Todesursache wurde Erfrieren angenommen.

Erst nach der Exhumierung wies der Gerichtschemiker Strychnin nach, in einer Menge, von der schon die Hälfte tödlich gewirkt hätte. Die ebenfalls untersuchte Schale enthielt Strychnin — aber keine Spuren der angeblichen Zutaten wie Heidekrautblüten oder Fichtennadeln.

Ohne den zweiten Anlauf wäre dieser Fall eine Frau geblieben, die im März im Wald erfroren ist.

Zwei Erklärungen und eine Anstalt

Der Prozess fand am 22. und 23. Juni 1900 vor dem Schwurgericht in Potsdam statt. Der Andrang war ungeheuer.

Der Staatsanwalt sah einen kalten Betrüger: Jänicke sei keineswegs geisteskrank, sondern habe die ihm blind ergebenen Menschen seinem Willen untergeordnet — und als es bei Bergner zu dämmern begann, habe er es für geboten gehalten, die unbequeme Zeugin seiner Schwindeleien zu beseitigen und sich ihrer Habe zu bemächtigen.

Der Verteidiger sah das Gegenteil: Jänicke sei von seiner Zauberkraft überzeugt gewesen und habe sich bei der Zusammensetzung des Tranks geirrt; das sei fahrlässige Tötung. Als Argument führte er an, dass Jänicke den zehnjährigen Jungen mitgenommen hatte — auf dessen Verschwiegenheit habe er unmöglich rechnen können.

Vor Gericht behauptete Jänicke, er habe am Teufelssee tatsächlich Zwerge gesehen. Sein Vater sagte aus, der Sohn habe bis zu seinem sechzehnten Jahr an Krämpfen gelitten und übergeschnappt gewirkt, weil er allerlei Gestalten zu erblicken wähnte.

Der Verteidiger beantragte dreimal die Untersuchung durch einen Psychiater. Der Kreisphysikus und zwei weitere Ärzte erklärten übereinstimmend, an der Zurechnungsfähigkeit bestehe kein Zweifel. Der Untersuchungsrichter sagte dasselbe aus. Der Gerichtshof lehnte den Antrag ab — mit der Begründung, kein Arzt habe eine Untersuchung beantragt und das Gericht habe nicht den mindesten Zweifel.

Die Geschworenen bejahten nach kurzer Beratung die Schuldfrage wegen Mordes. Das Urteil lautete auf Tod und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Jänicke wurde zu lebenslangem Zuchthaus begnadigt.

Und dann steht bei Friedländer, Jahre später geschrieben, ein Nachsatz: Jänicke befinde sich seit mehreren Jahren in Neuruppin im Irrenhaus. Ein Berliner Anwalt habe die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, weil der Verurteilte nach § 51 des Strafgesetzbuchs freizusprechen sei. Über den Antrag war bei Drucklegung noch nicht entschieden.

Dieses Archiv entscheidet die Frage nicht. Es hält nur fest, dass das Gericht die Untersuchung, die sie hätte klären können, dreimal abgelehnt hat — und dass die Antwort später kam, in Form einer Anstalt.

Wie auch immer sie ausgefallen wäre: Luise Bergner ist an Strychnin gestorben, das ihr jemand gegeben hat, der ihr vorher das Geld abgenommen hatte.

Der Fall im Buch

Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 088 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.

Der Fall hat in diesem Archiv einen unmittelbaren Nachbarn: Akte 090, das Berliner „Blumenmedium“ Anna Rothe. Friedländer verweist zu Beginn seines Berichts über den Teufelssee ausdrücklich auf seine eigene Darstellung des Falls Rothe — beide gehören für ihn zum selben Thema.

Zur BeweislageDer Tathergang beruht wesentlich auf der Aussage des zehnjährigen Pflegesohns, den seine Lehrer als fleißig und wahrheitsliebend bezeichneten. Ob Jänicke im Sinne des Gesetzes zurechnungsfähig war, blieb streitig; die beantragte psychiatrische Begutachtung fand nicht statt. Das Zauberbuch, aus dem er die Anleitung entnommen haben wollte, konnte nicht nachgewiesen werden. Ob über den Wiederaufnahmeantrag je entschieden wurde, ist nicht bekannt.
Quellen 3
  1. Hugo Friedländer: Der Zaubermord am Teufelssee vor dem Schwurgericht zu Potsdam (22. und 23. Juni 1900), in: Interessante Kriminalprozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 9 — Volltext bei Zeno.org — Link
  2. Der Zaubermord am Teufelssee vor dem Schwurgericht zu Potsdam (Wikisource) — Link
  3. Landesarchiv Berlin, A Pr.Br.Rep. 030-03 Zentralkartei für Mordsachen — Ermordung der Schneiderin Luise Bergner durch den Töpfer Eugen Jänicke aus Potsdam (Bestandsnachweis) — Link
Onlinequellen abgerufen am 31. Juli 2026.

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Alle Fälle beruhen auf historischen Kriminalfällen (1820–1950) und wurden für dieses Rätselbuch nacherzählt.