Fünfundzwanzig Minuten
Hermann Lichtenstein betrieb ein Klaviergeschäft in der Zeil 69 in Frankfurt am Main. Hinter den straßenseitigen Verkaufsräumen lag ein großer Lagerraum voller Klaviere und Flügel.
Am 26. Februar 1904 verließ die letzte Kundin das Geschäft um 12.20 Uhr. Um 12.45 Uhr wurde Lichtensteins Leiche im hinteren Teil des Lagers gefunden.
Er war mit einem runden Gegenstand mit scharfen Kanten erschlagen worden — die Tatwaffe wurde nie gefunden; möglicherweise war es ein Polierhammer. Zusätzlich war ihm eine Hanfschnur mehrfach um den Hals geschlungen worden. Im ganzen Lager- und Bürobereich fanden sich Blutspuren. Der Tresor, in dem etwa 800 Mark gelegen hatten, war leer.
Die Schnur
Aufgeklärt wurde der Fall zuerst mit der ältesten Methode, die es gibt: Man fragte, wo die Schnur herkam.
Sie stammte aus einem Seilergeschäft in der Fahrgasse. Der Verkäufer konnte den Käufer mit großer Wahrscheinlichkeit benennen: den gelernten Metzger Oskar Bruno Groß, der inzwischen als Möbelträger arbeitete.
Groß wurde festgenommen. An seiner Kleidung fanden sich Blutspuren, die er mit Fleckenwasser zu entfernen versucht hatte. Er trug 600 Mark bei sich.
Die Spurenlage am Tatort sprach für zwei Täter. Über Groß' Bekannte kam die Polizei auf den Pferdeknecht Friedrich Stafforst, der sich inzwischen in Hamburg aufhielt und Lichtensteins goldene Uhrkette besaß. In der Vernehmung gab er schließlich zu, Lichtenstein gemeinsam mit Groß getötet zu haben.
Die beiden kannten einander gut. 1902 hatten sie zusammen Falschgeld hergestellt. Stafforst erhielt dafür eine längere Haftstrafe und verriet die Beteiligung von Groß nicht.
Groß bestritt jede Beteiligung an der Tötung.
Der Abdruck
An diesem Punkt wurde der Chemiker Georg Popp als Gutachter hinzugezogen.
Popp, 1861 in Frankfurt geboren, hatte dort 1889 ein eigenes Labor gegründet, das er später Institut für gerichtliche Chemie und Mikroskopie nannte. Er gehört zu den Begründern der naturwissenschaftlichen Kriminalistik in Deutschland — ein Privatmann mit einem Mikroskop, zu einer Zeit, als es staatliche kriminaltechnische Institute noch nicht gab.
Popp ordnete einen blutigen Fingerabdruck am Kragen des Opfers eindeutig Oskar Bruno Groß zu.
Es war das erste Mal in Deutschland, dass ein Täter mittels Daktyloskopie überführt wurde.
Stafforsts Fingerabdrücke fanden sich an Papieren und Möbeln im Geschäft.
Warum der eine Abdruck mehr wert war als der andere
Der Unterschied zwischen diesen beiden Befunden ist die eigentliche Lehre des Falls, und er gilt bis heute.
Stafforsts Abdrücke auf Papieren und Möbeln beweisen, dass er im Laden war und Dinge angefasst hat. Das ist viel — aber ein Klaviergeschäft ist ein öffentlicher Raum, in dem täglich Fremde Möbel berühren. Ein solcher Abdruck ordnet einen Menschen einem Ort zu.
Der Abdruck von Groß lag in Blut am Kragen des Toten.
Er beweist nicht, dass Groß im Laden war. Er beweist, dass Groß Blut an der Hand hatte und den Hals des Opfers berührte. Er ordnet einen Menschen nicht einem Ort zu, sondern einer Handlung.
Genau deshalb konnte er ein Leugnen aushebeln. Und genau deshalb beginnt mit ihm etwas Neues: eine Beweisform, gegen die ein Bestreiten nichts mehr ausrichtet.
Der Rest der Ermittlung war klassisch geblieben — eine Schnur, ein Verkäufer, ein Bekanntenkreis, eine Uhrkette. Der Fingerabdruck kam erst am Ende, für den einen, der nicht gestand.
Frankfurt als Labor
Frankfurt hat in diesem Archiv noch einen zweiten forensischen Erstfall.
1913 gelang dort in einem Vergiftungsfall erstmals der Nachweis des Giftes in den Knochen exhumierter Toter (Akte 053). Neun Jahre nach dem Fingerabdruck.
Beide Fälle zeigen dasselbe Muster, das sich durch die ganze Kriminalgeschichte zieht: Eine Beweismethode entsteht nicht im Lehrbuch, sondern in einem konkreten Verfahren, in dem sie zum ersten Mal gebraucht wird und funktioniert. Danach ist sie Standard.
Dasselbe gilt für Akte 008: Der Hannoveraner Fall von 1924 veränderte die deutsche Kriminalistik und das Verhältnis der Polizei zu ihren Informanten dauerhaft.
Der Streit um die Leichen
Am 18. Mai 1904 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main beide wegen Mordes zum Tode. Am 12. November 1904 wurden sie im Gefängnis Frankfurt-Preungesheim mit dem Fallbeil enthauptet und sofort beigesetzt.
Ein Detail aus den Akten gehört zu diesem Fall, auch wenn es unangenehm ist.
Bereits im September — also zwei Monate vor der Hinrichtung — stritten das Anatomische Institut der Universität Marburg und die Dr. Senckenbergische Stiftung um die künftigen Leichen. Der Staat lehnte die Herausgabe ab.
Zwei wissenschaftliche Einrichtungen verhandelten also über zwei Körper, die noch lebten, und über einen Termin, der bereits feststand. Das war damals nicht ungewöhnlich: Anatomische Institute waren für ihre Lehre auf Leichen angewiesen, und Hingerichtete waren eine der wenigen zuverlässigen Quellen. In den Unterlagen der Gedenkstätte Plötzensee taucht die „Verwertung der Leichname“ Jahrzehnte später als eigener Verwaltungsvorgang wieder auf (Akte 072).
Die Akten des Falls liegen im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 089 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.
Quellen 4
- Wikipedia: Mord an Hermann Lichtenstein (nach Maria Kobold, Mordsache Lichtenstein) — Link
- Maria Kobold: Mordsache Lichtenstein, in: Archivnachrichten aus Hessen 24/2 (2024), S. 18–22, Hessisches Landesarchiv (PDF) — Link
- Wikipedia: Georg Popp — Link
- Raubmord an einem Klavierfabrikanten, Neues Wiener Tagblatt vom 27. Februar 1904, S. 11 (ANNO) — Link