Die letzten am Mühlburger Tor

Karlsruhe / Rüppurr, Baden · 1827 / 1829 · Akte 091
StartLösungenAkte 091 › Der wahre Fall
Sie erschlugen einen Melker für das, was er bei sich trug. Am 27. März 1829 wurden sie vor dem Mühlburger Tor enthauptet — die letzte öffentliche Hinrichtung, die Karlsruhe gesehen hat.
Ort und ZeitKarlsruhe / Rüppurr, Baden, 1827 / 1829
TatwaffeKNUEPPEL
Täter / TäterinDie Brüder Maisch
Im BuchAkte 091, Ebene IV — EXPERTE

Ein Melker bei Rüppurr

1827 erschlugen und beraubten die Brüder Maisch bei Rüppurr südlich von Karlsruhe den Melker Johann Reinhard.

Mehr ist über die Tat nicht überliefert. Kein Tatdatum, kein Tathergang, keine Beute.

Zum Opfer lässt sich immerhin etwas sagen. Die Quellen nennen ihn „den Schweizer Melker“, und das ist doppeldeutig. Es kann heißen, dass er aus der Schweiz stammte. Es kann aber auch schlicht seinen Beruf bezeichnen: „Schweizer“ war im 19. Jahrhundert die gängige Bezeichnung für den Mann, der auf einem größeren Hof die Milchwirtschaft versah — weil Schweizer Melker als besonders kundig galten und der Name auf die Tätigkeit übergegangen war.

So oder so war er ein Landarbeiter, der Vieh versorgte, und er hatte genug bei sich, dass es zwei Männern lohnend erschien.

Fünf Monate nach dem Rad

Am 27. März 1829 wurden beide Brüder vor dem Mühlburger Tor mit dem Schwert enthauptet, am westlichen Rand der Stadt, auf dem Gelände, das heute ungefähr dem Gutenbergplatz entspricht.

Es war die letzte öffentliche Hinrichtung in Karlsruhe. Von dem Vorgang existiert eine zeitgenössische bildliche Darstellung.

Fünf Monate zuvor, am 10. Oktober 1828, war in Göttingen ein Tagelöhner auf einer Kuhhaut zum Gerüst geschleift und aufs Rad geflochten worden (Akte 076). Beides geschah in Deutschland, beides binnen eines halben Jahres. Der Unterschied zwischen einem Schwertstreich und dem Rädern „von unten auf“ zeigt, wie weit die Strafpraxis der deutschen Staaten in derselben Zeit auseinanderlag.

Und man sollte sich vergegenwärtigen, wie nah diese Szene an der Gegenwart ist. Zwölf Jahre vor dieser Hinrichtung, im Juni 1817, war Karl von Drais in Mannheim mit seiner Laufmaschine gefahren — der Urform des Fahrrads. Das Fahrrad war also bereits erfunden, als vor dem Mühlburger Tor zum letzten Mal öffentlich ein Kopf fiel.

Nach der Überlieferung war der zuständige Oberhofrichter, der über das Urteil zu befinden hatte, ausgerechnet der Vater des Erfinders.

Wo die Hinrichtungen verschwanden

Karlsruhe steht damit in einer Reihe, die sich durch dieses Archiv zieht und die eine der stillsten Veränderungen des 19. Jahrhunderts beschreibt.

1829 Karlsruhe. 1832 Bamberg. 1834 Memmingen, wo zwanzigtausend Zuschauer kamen (Akte 082). 1839 Berlin, wo auf dem Galgenberg vor der Stadt zum letzten Mal öffentlich enthauptet wurde (Akte 034). 1859 Würzburg und Bayreuth. 1861 verlegte Bayern die Vollstreckung allgemein in die Gefängnishöfe.

In Baden hielt sich die Todesstrafe noch lange. Nur wenige Jahrzehnte später, 1856, stand in Bruchsal ein neues Fallbeil bereit (Akte 063).

Was in diesen Jahrzehnten endete, war nicht das Töten durch den Staat. Es war das Zuschauen.

Der Grund dafür war nicht in erster Linie Mitleid mit den Verurteilten. Die Behörden misstrauten dem Publikum. Eine öffentliche Hinrichtung war ein unkontrollierbares Massenereignis: In Memmingen wurden 1834 vorsorglich Feuerpatrouillen, Landwehr, Gendarmerie und ein ganzes Infanterieregiment aufgeboten, weil Brandbriefe aufgetaucht waren. Und je häufiger die Berichte notierten, wie gleichgültig oder wie belustigt die Zuschauer reagierten, desto weniger ließ sich behaupten, das Schauspiel wirke abschreckend.

Also verschwand es hinter Mauern — und wurde damit zu dem, was es hundert Jahre später in Plötzensee sein würde: ein Verwaltungsvorgang mit Einlasskarten (Akte 072).

Zwei Brüder

Dass die Täter Brüder waren, ist kein Zufallsdetail. Es kehrt in diesem Archiv auffällig oft wieder.

1905 erschlugen in Mönchengladbach zwei Brüder den Oberstleutnant, in dessen Haus der eine von ihnen wohnte (Akte 087). Im Ruhrgebiet steht ein weiteres Brüderpaar (Akte 028).

Der Grund ist banal und deshalb belastbar: Ein Raubmord zu zweit verlangt jemanden, dem man vollständig vertraut, weil ein einziger Mitwisser genügt, um beide aufs Schafott zu bringen. Wer keine Komplizen findet, denen er so weit traut, nimmt den Bruder.

Bei den Blömers hat es funktioniert: Der eine hat gestanden, der andere hat bis zuletzt geleugnet, und beide wurden hingerichtet.

Der Fall im Buch

Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 091 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.

Zur BeweislageVon diesem Fall ist fast nur das Ende überliefert. Belegt sind das Hinrichtungsdatum, der Ort und der Name des Opfers; Tatdatum, Tathergang, Gericht und Urteilsdatum konnten nicht ermittelt werden. Die Vornamen der Brüder werden in einer regionalen Darstellung genannt, ließen sich hier aber nicht gegenprüfen und sind deshalb weggelassen. Ob der Melker tatsächlich Schweizer war oder ob „Schweizer“ seinen Beruf bezeichnet, ist aus den Quellen nicht zu entscheiden. Auch die Angabe, der zuständige Oberhofrichter sei der Vater des Fahrraderfinders gewesen, stammt aus einer regionalen Zeitungsdarstellung und wurde nicht anhand der Akten überprüft.
Quellen 4
  1. Stadtwiki Karlsruhe: 1829 — Chronik (mit zeitgenössischer Darstellung der Hinrichtung) — Link
  2. Mord in Karlsruhe: Die letzte öffentliche Hinrichtung auf dem Gutenbergplatz, ka-news — Link
  3. Stadtlexikon Karlsruhe: Rüppurr — Link
  4. Wikipedia: Gutenbergplatz (Karlsruhe) — zur Geschichte des Geländes — Link
Onlinequellen abgerufen am 31. Juli 2026.

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