Sonntagmorgen, 18. Oktober 1896
In der Frühe des Sonntags drangen zwei junge Männer in die Wohnung des Justizrats Meyer Levy in der Berliner Mohrenstraße ein. Sie wollten den Geldschrank plündern.
Sie erstachen den schlafenden Levy in seinem Schlafzimmer. Seine Frau überlebte den Angriff.
Ein zeitgenössischer Bericht hält fest, mit welcher Dreistigkeit die Täter vorgingen: Während die Überfallenen laut um Hilfe schrien, durchsuchten sie in einem dritten Zimmer noch alles.
Sie flohen und waren am Mittag desselben Tages noch nicht ermittelt.
Die Zeitungsmeldung
Die Polizei ging von Anfang an davon aus, dass es kein Racheakt war — wie zunächst vielfach vermutet wurde —, sondern die Tat von Dieben, die es auf eine Beraubung abgesehen hatten und zum Mord übergingen, weil der Mann ihrer Absicht im Weg stand.
Und sie nannte auch, wie die Täter auf die Wohnung gekommen waren.
In der Zeitung hatte gestanden, dem Justizrat Levy sei eine Million Mark aus einem Nachlass zur Verteilung an die Erben zugegangen. Daraus schlossen die Einbrecher, in der Wohnung müssten bedeutende Beträge liegen.
Dieses Archiv kennt die Zeitung mehrfach als Tatmittel — als Annonce, mit der ein Täter sich sein Opfer bestellt (Akte 067, Akte 031, Akte 060). Hier ist es umgekehrt und einfacher: Die Zeitung hat nichts inseriert und niemanden gelockt. Sie hat nur berichtet, wo Geld sein könnte, und zwei Leser haben es gelesen.
Die Kriminalpolizei hielt außerdem fest, es seien keine gewohnheitsmäßigen Verbrecher gewesen, sondern Leute, die sich für diesen besonderen Fall zusammengetan hätten. Sie schloss das aus der großen Ungeschicklichkeit, die bei der Ausführung zutage trat.
Wer Meyer Levy war
In diesem Archiv ist der Getötete fast immer die Person, über die am wenigsten bekannt ist. Dieser Fall ist die Ausnahme.
Meyer Levy wurde am 17. Januar 1833 im posenschen Wollstein geboren und stammte aus einem jüdischen Elternhaus. Nach dem Jurastudium kam er als Assessor in den preußischen Justizdienst und wurde Rechtsanwalt in Fraustadt. Dort erschien 1867 seine Schrift *Der Staat und die Juden im Norddeutschen Bunde* — ein Mahnruf an das Norddeutsche Parlament.
1872 kehrte er als Rechtsanwalt und Notar nach Berlin zurück, arbeitete am Landgericht und zuletzt am Kammergericht und gehörte dort zu den am meisten beschäftigten und einflussreichsten Anwälten.
Gemeinsam mit Gustav von Wilmowski verfasste und kommentierte er die *Civilprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz für das Deutsche Reich*. Das Werk erschien erstmals 1877/78 in zwei Bänden und lag 1892 bereits in sechster Auflage vor. Es folgten weitere Standardwerke, zuletzt 1895 eine Schrift über das neue Bürgerliche Gesetzbuch.
Levy war Vorsitzender des Berliner Anwaltvereins, Mitglied der Anwaltskammer seines Kammergerichtsbezirks und gehörte der ständigen Deputation des Deutschen Juristentages an. Für seine Verdienste erhielt er den Titel eines königlich preußischen Justizrats.
Das ist eine der bemerkenswertesten Biografien dieses Archivs: ein Mann, der 1867 noch dafür argumentieren musste, dass Juden im Norddeutschen Bund volle Bürger seien, und der drei Jahrzehnte später zu den einflussreichsten Juristen Preußens gehörte.
Und es gibt eine bittere Genauigkeit in diesem Fall, die man benennen muss. Das Gerichtsverfassungsgesetz, das regelt, wie deutsche Gerichte gebildet und besetzt werden, hatte Meyer Levy kommentiert. Das Gericht, das über seine Mörder verhandelte, war nach diesem Gesetz zusammengesetzt.
Sechzehn
Bruno Werner und Willy Grosse waren beide sechzehn Jahre alt.
Sie wurden zu je fünfzehn Jahren Haft verurteilt. Das war nicht ein mildes Urteil, sondern das Gegenteil: Für Jugendliche unter achtzehn Jahren sah das Reichsstrafgesetzbuch gemilderte Strafen vor und schloss die Todesstrafe aus. Fünfzehn Jahre waren das Höchstmaß.
Damit stehen sie in einer Reihe, die dieses Archiv mehrfach kreuzt.
Zehn Jahre später erschlug der siebzehnjährige Thomas Rücker in einem Hamburger Vorortzug einen Zahnarzt und erhielt ebenfalls fünfzehn Jahre (Akte 084). Und ein halbes Jahrhundert später baute in Berlin ein Siebzehnjähriger eine Bande auf — Werner Gladow wurde mit einundzwanzig hingerichtet (Akte 050), weil er in der DDR vor Gericht stand und das Recht dort ein anderes war.
Wer im Kaiserreich vor seinem achtzehnten Geburtstag tötete, überlebte. Es war die einzige Grenze dieser Art, die das Strafrecht kannte, und sie war absolut.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 092 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.
Quellen 4
- Wikipedia: Meyer Levy — Link
- Der Fall Werner und Grosse, TrueCrime.de (mit zeitgenössischem Pressebericht vom 18. Oktober 1896) — Link
- Levy, Meyer, in: Biographisches Jahrbuch und Deutscher Nekrolog, Band 1, Berlin 1897, S. 218–219 (Digitalisat) — Link
- Max Cohen: Levy, Meyer, in: Jewish Encyclopedia, New York 1901–1906 — Link