Was belegt ist
Bernhard Seifert war Grubenarbeiter im Altenburger Land, einer Gegend, die vom Braunkohlebergbau lebte. 1902 wurde er ermordet.
Verurteilt wurden drei Personen:
Emma Lina Seifert, geborene Taubert, geboren am 20. November 1855 in Stünzhain — die Ehefrau des Getöteten. Verurteilt wegen Anstiftung zum Mord. Sie war sechsundvierzig.
Bruno Tänzler, geboren 1882 in Jonaswalde. Verurteilt wegen Mordes. Er war etwa zwanzig.
Johannes Niedermeier, geboren 1868 in Thürnthenning in Niederbayern. Ebenfalls verurteilt wegen Anstiftung zum Mord. Er war etwa vierunddreißig.
Alle drei wurden am 28. August 1902 in Altenburg vom Scharfrichter Engelhardt aus Magdeburg mit dem Beil enthauptet.
Über den Hergang der Tat, den Prozess und die Rolle Niedermeiers ist in den zugänglichen Quellen nichts überliefert. Warum ein Mann aus Niederbayern in diesem thüringischen Fall als Anstifter verurteilt wurde, lässt sich nicht sagen — vermutlich war er, wie viele in dieser Gegend, als Arbeiter zugezogen.
Anstiftung
Was diesen Fall bemerkenswert macht, ist das Strafmaß für die beiden, die nicht zugeschlagen haben.
Das Reichsstrafgesetzbuch behandelte den Anstifter wie den Täter. Wer einen anderen vorsätzlich zu einer Straftat bestimmt hatte, wurde nach demselben Strafrahmen bestraft wie derjenige, der sie ausführte. Bei Mord bedeutete das: Tod.
In Altenburg wurde das an einem einzigen Morgen dreimal vollstreckt.
Dieses Archiv enthält zwei weitere Anstiftungsfälle, und die drei Ergebnisse gehen weit auseinander.
1835 wurde in Würzburg die Magd Barbara Schäfer enthauptet, die das Messer geführt hatte. Der Spenglermeister, der die Tat nach ihrer Aussage angeregt hatte, kam mit fünf Jahren Festungshaft davon — weil er nichts gestand und gegen ihn nichts zu beweisen war (Akte 081).
1906 verurteilte das Schwurgericht Düsseldorf alle drei Beteiligten eines Mönchengladbacher Raubmords zum Tode. Die beiden Brüder wurden hingerichtet; die Frau, die den Plan mitgetragen hatte, wurde zu lebenslangem Zuchthaus begnadigt — nach der Überlieferung, weil sie schwanger war (Akte 087).
1835 entschied das Beweisrecht. 1906 entschied eine Schwangerschaft. 1902 entschied nichts dazwischen: Alle drei starben.
Rechtlich waren alle drei Urteile korrekt. Was am Ende geschah, hing nicht am Grad der Beteiligung, sondern an dem, was sich beweisen ließ, und daran, wen man begnadigen wollte.
Altenburg, zum zweiten Mal
Das Herzogtum Sachsen-Altenburg begegnet in diesem Archiv zum zweiten Mal, und der Vergleich lohnt.
1860 wurde dort Marie Sophie Göbner enthauptet, die ihren Dienstherrn vergiftet hatte (Akte 070). Es war das erste vollstreckte Todesurteil des Herzogtums seit acht Jahren. Das Beil führte der Abdecker Wolf aus Zschopau — ein Mann mit einem anderen Hauptberuf, den man dafür holte.
1902, zweiundvierzig Jahre später, wurden an einem Morgen drei Menschen hingerichtet, und zwar von einem Scharfrichter aus Magdeburg. Vier Jahre danach übernahm dort Carl Gröpler das Amt — derselbe Mann, der 1933 in Plötzensee die ersten Hinrichtungen des NS-Staates vollzog (Akte 071 und Akte 072).
Darin steckt eine leicht zu übersehende Entwicklung. Die deutschen Staaten hatten keine eigenen Scharfrichter mehr. Es gab eine Handvoll Männer, die mit der Bahn reisten und ganze Regionen bedienten, mit dem Handbeil im Gepäck. Aus dem örtlichen Abdecker war ein überregionaler Dienstleister geworden.
Und dasselbe kleine Herzogtum, das 1841 als erster deutscher Staat die öffentliche Hinrichtung abgeschafft hatte, ließ 1902 drei Menschen an einem Morgen köpfen.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 093 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.