Zwölf Tage vor dem Gesetz

Berlin / Wusterhausen an der Dosse · 1947–1949 · Akte 095
StartLösungenAkte 095 › Der wahre Fall
Zwanzig Kilo Kartoffeln. Drei Tage nachdem der Parlamentarische Rat das Grundgesetz beschlossen hatte, wurde in West-Berlin noch einmal das Fallbeil aufgestellt.
Ort und ZeitBerlin / Wusterhausen an der Dosse, 1947–1949
TatwaffeSTRICK
Täter / TäterinBerthold Wehmeyer (mit Hans Wagner)
Im BuchAkte 095, Ebene IV — EXPERTE

Hamsterfahrt

Im April 1947 fuhren drei Menschen aufs Land, die einander nicht kannten und sich unterwegs begegneten.

Eva Kusserow, einundsechzig Jahre alt, aus Berlin-Weißensee, hatte Erfolg gehabt: Sie hatte zwanzig Kilogramm Kartoffeln bekommen.

Berthold Wehmeyer, einundzwanzig, gelernter Schlosser und ehemaliger Krankenpfleger, und sein vier Jahre älterer Bekannter Hans Wagner, früher Bäcker, hatten nichts bekommen.

Bei Wusterhausen an der Dosse wurde Eva Kusserow vergewaltigt und getötet. Die Kartoffeln nahmen die beiden mit.

Man muss dieses Motiv einen Moment stehen lassen. Zwanzig Kilogramm Kartoffeln sind heute ein Sack, den man im Supermarkt kaum tragen will. 1947 waren sie die Grundlage der Ernährung. In diesem Winter kreiste in Deutschland das Denken vieler Menschen um die Kartoffel. Hamsterfahrten aufs Land waren keine Beschaffungstour, sondern eine Überlebensroutine, und Millionen unternahmen sie.

Das erklärt nichts. Aber es erklärt, warum ein Sack Kartoffeln in diesem Jahr überhaupt als Beute in Frage kam.

Zwei Männer, zwei Aussagen

Es hatte Zeugen der Begegnung gegeben, und die Kriminalpolizei ermittelte die beiden rasch.

Dann begann das eigentliche Problem des Falls: Die beiden beschuldigten einander gegenseitig. Jeder erklärte den anderen zum Haupttäter. Die Polizei war unschlüssig.

Ein psychiatrisches Gutachten sollte die Frage entscheiden.

Es kam zu dem Ergebnis, Wehmeyer habe ein stark ausgeprägtes Sexualverlangen, Wagner dagegen eine normale Sexualität; Wehmeyer sei eine primitiv und triebhaft handelnde Persönlichkeit, der ältere Wagner dagegen infantil und leicht zu beeinflussen. Das Urteil hielt fest, Wehmeyer sei Wagner körperlich und in seiner Entschlusskraft weit überlegen gewesen.

Hinzu kam eine Überlegung, die der Jurist Ernst Reuß in seiner Aufarbeitung des Falls hervorhebt: Die Richter konnten sich nicht vorstellen, dass der mit einer jungen Frau verheiratete Wagner sich an einem deutlich älteren und, wie es hieß, damit weniger attraktiven Opfer vergangen haben sollte.

Das ist keine Beweiswürdigung. Das ist eine Annahme darüber, wer sexuelle Gewalt begeht und aus welchem Motiv — und sie ist falsch. Sexuelle Gewalt richtet sich nicht nach Attraktivität.

Unberücksichtigt blieb dabei ein Umstand, der für die Glaubwürdigkeit der Aussagen erheblich gewesen wäre: Der ledige Wehmeyer hatte ein Verhältnis mit der Ehefrau seines Mittäters. Wagner und seine Frau belasteten ihn gemeinsam schwer.

Dieses Archiv behauptet nicht, dass Berthold Wehmeyer unschuldig war. Er hat eingeräumt, die Frau von hinten gepackt und geschlagen zu haben, und er war vorbestraft — mit sechzehn hatte er eine Frau in der S-Bahn beraubt und aus dem Wagen zu stoßen versucht.

Aber die Verteilung der Rollen zwischen zwei Männern, die einander beschuldigten, entschied darüber, wer starb und wer sechs Jahre bekam. Und sie wurde zum Teil auf einer Grundlage getroffen, die heute vor keinem Gericht Bestand hätte.

Zwölf Tage

Am 5. Juli 1948 verurteilte das Berliner Schwurgericht Wehmeyer wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs zum Tode. Hans Wagner erhielt wegen Beihilfe sechs Jahre.

Die Revision wurde verworfen. Das Gnadengesuch lehnte der Vorsitzende Richter mit einem Satz ab: Zur Befürwortung einer Begnadigung sehe er keinen Anlass. Auch die Alliierte Kommandantur lehnte ab, in englischer, russischer und französischer Sprache.

Und nun die Daten, um die es geht.

Am 8. Mai 1949 beschloss der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz — mit Artikel 102: Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Am 11. Mai 1949 um 6.30 Uhr wurde Berthold Wehmeyer im Zellengefängnis Lehrter Straße in den Hinrichtungsraum geführt und guillotiniert. Vier Wochen später wäre er vierundzwanzig geworden.

Am 12. Mai genehmigten die Westalliierten das Grundgesetz. Am 23. Mai trat es in Kraft.

West-Berlin war rechtlich nicht ohne Weiteres an das Grundgesetz gebunden, und formal war die Vollstreckung nicht rechtswidrig. Aber das Gremium, das die Verfassung geschrieben hatte, hatte drei Tage zuvor beschlossen, dass in Deutschland niemand mehr hingerichtet werden sollte. Man hätte warten können. Man wartete nicht.

Vier Monate im Jahr 1949

Damit sind in diesem Archiv vier Daten desselben Jahres beisammen, die zusammen eine kleine Rechtsgeschichte ergeben.

18. Februar 1949, Tübingen: die letzte Hinrichtung auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik. Ein junger Mechaniker, der einen Lastwagenfahrer wegen der Reifen und des Bargelds erschossen hatte (Akte 049).

7. Mai 1949, Köln: viermal Todesstrafe gegen Irmgard Swinka (Akte 074).

11. Mai 1949, Berlin: Berthold Wehmeyer.

23. Mai 1949: Artikel 102 tritt in Kraft. Swinkas Urteile werden in lebenslange Haft umgewandelt. Sie wird sechsundsiebzig Jahre alt.

Sechzehn Tage trennten die eine vom anderen. Zwölf Tage trennten den einen vom Gesetz.

Ein Jahr später wurde in Frankfurt an der Oder Werner Gladow hingerichtet, der Berliner Bandenchef vom Alexanderplatz (Akte 050) — im anderen Teil Deutschlands, wo die Todesstrafe noch bis 1987 galt.

Die Maschine

Ein Detail dieses Falls gehört zwingend dazu.

Fallbeile gab es nach 1945 in Deutschland reichlich. Die Gefängnisschlosserei Tegel hatte sie gefertigt; 1933 waren dort über dreißig Guillotinen in Auftrag gegeben worden, und sie kamen vor allem in den besetzten Gebieten massenhaft zum Einsatz.

Der Apparat, der 1949 in der Lehrter Straße stand, stammte aus diesem Bestand.

Es passt dazu, was für die Vollstreckung vorbereitet wurde: Beim Bezirksbürgermeister mussten Lebensmittelkarten bestellt werden — für die Henkersmahlzeit und für die an der Vollstreckung beteiligten Personen. Außerdem wurden dreihundert rote Plakate gedruckt, mit denen die vollzogene Hinrichtung an ausgesuchten Litfaßsäulen der Stadt bekannt gegeben wurde.

Die roten Plakate sind derselbe Verwaltungsvorgang, den die Gedenkstätte Plötzensee für die Jahre ab 1933 unter „öffentliche Abschreckung“ dokumentiert (Akte 072). Die Maschine, das Verfahren und das Plakat hatten den Regimewechsel überdauert.

Zwischen 1947 und 1949 fanden im Zellengefängnis Lehrter Straße insgesamt zwölf Hinrichtungen statt: vier auf Anordnung des britischen Militärgerichts, acht auf Anordnung des Landgerichts Berlin. Wehmeyer war die letzte.

Danach wurde die Guillotine abgebaut und vier Jahrzehnte lang im Keller der Untersuchungshaftanstalt Moabit verwahrt. Heute steht sie im Strafvollzugsmuseum in Ludwigsburg.

Der Fall im Buch

Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 095 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.

Zur BeweislageWehmeyer hat wesentliche Teile der Tat eingeräumt; welcher der beiden Männer welche Rolle hatte, beruht jedoch auf einander widersprechenden Aussagen und einem psychiatrischen Gutachten, dessen Begründung teilweise auf zeitgebundenen Annahmen beruhte. Die hier wiedergegebene Kritik daran stammt aus der Aufarbeitung durch den Juristen Ernst Reuß. Zur Frage, ob die Vollstreckung nach dem Berliner Sonderstatus rechtmäßig war, äußert sich dieses Archiv nicht.
Quellen 5
  1. Ernst Reuß: Das letzte Opfer der West-Berliner Guillotine, in: Das Blättchen, 26. Jahrgang Nr. 4 vom 13. Februar 2023 — Link
  2. Mord auf der Hamsterfahrt — im Mai 1949 wurde in West-Berlin das letzte Todesurteil vollstreckt, Berliner Zeitung — Link
  3. Die letzte Hinrichtung im Zellengefängnis Moabit, MoabitOnline — Link
  4. Wikipedia: Berthold Wehmeyer — Link
  5. Ernst Reuß: Endzeit und Neubeginn. Berliner Nachkriegsgeschichten, Metropol Verlag, Berlin 2022
Onlinequellen abgerufen am 31. Juli 2026.

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