Was belegt ist
Im Raum Landshut in Niederbayern ließ Rupert Fischer 1923 seine Ehefrau töten. Ausgeführt wurde die Tat gemeinschaftlich mit Andreas Hutterer.
Am 24. Juni 1924 wurden beide im Hof des Landgerichtsgefängnisses Landshut mit dem Fallbeil hingerichtet — Fischer wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an seiner Ehefrau, Hutterer wegen Beteiligung daran.
Über Tathergang, Tatdatum, Motiv, Gericht und Urteilsdatum ist in den zugänglichen Quellen nichts überliefert.
Die Frau ohne Namen
Es ist die letzte Akte dieses Archivs, die geschrieben wurde, und sie zeigt am schärfsten, was hier wieder und wieder aufgefallen ist.
Von Rupert Fischer kennen wir den Vor- und Nachnamen. Von Andreas Hutterer ebenso. Beide sind mit Namen, Schuldspruch, Datum, Ort und Vollstreckungsart verzeichnet.
Von der Frau, um deren Tod es geht, kennen wir nichts. Keinen Vornamen, keinen Mädchennamen, kein Geburtsjahr, keinen Wohnort. Sie erscheint in der Überlieferung ausschließlich als das, was sie für den Täter war: seine Ehefrau.
Sie hatte natürlich einen Namen. Er steht in einem Kirchenbuch, in einem Standesamtsregister, in den Prozessakten des Landgerichts Landshut. Er ist nicht verloren, er ist nur nicht dort, wo man nachschlägt.
Und das hat einen strukturellen Grund, den dieses Archiv in Akte 083 ausführlicher benannt hat: Überliefert wird, was ein Verfahren erzeugt, und ein Verfahren richtet sich gegen den Angeklagten. Es gibt Listen der Hingerichteten. Listen der Ermordeten gibt es nicht.
Deshalb steht am Ende dieses Archivs eine Frau, die zweimal verschwunden ist: einmal 1923 in Niederbayern und einmal in den Nachschlagewerken.
Zwei für einen
Was der Fall zeigt, ist die bayerische Praxis der frühen Weimarer Zeit — und die unterschied sich erheblich von der preußischen.
Fischer hat die Tat nicht allein begangen; Hutterer war beteiligt. Beide wurden hingerichtet, für eine Tat.
In Preußen wäre das zur selben Zeit sehr unwahrscheinlich gewesen. Dort war die Todesstrafe zwar im Gesetz, wurde aber durch routinemäßige Begnadigung faktisch nicht mehr vollstreckt. Ernst Reins wartete nach seinem Todesurteil von 1931 siebzehn Monate und überlebte, bis die politischen Verhältnisse sich änderten (Akte 071).
Bayern begnadigte weniger großzügig. Derselbe Rechtsrahmen, dasselbe Jahrzehnt, ein anderes Ergebnis.
Auch die Zahl der Verurteilten ist bezeichnend. In Akte 081 wurde 1835 in Würzburg die Frau enthauptet, die zugestochen hatte, während der als Anstifter verdächtigte Meister mit fünf Jahren davonkam — er gestand nicht. In Akte 093 starben 1902 in Altenburg drei Menschen für einen Mord. Hier sind es zwei.
Über hundert Jahre hinweg entschied in diesen Fällen nie die Rolle bei der Tat darüber, wer starb, sondern das, was sich beweisen ließ.
Der Fall im Buch
Im MORDARCHIV steht dieser Fall als Akte 097 auf Ebene IV. Aus dem Buchstabengitter ergibt sich die Tatwaffe, aus den übrig gebliebenen Buchstaben der Ermittlungsbericht — dessen Schlussteil verschlüsselt ist.
Quellen 1
- Wikipedia: Liste im Deutschen Reich hingerichteter Personen (Einträge Rupert Fischer und Andreas Hutterer) — Link